Abtretung

Was versteht man unter einer Abtretung?

Eine Abtretung ist die Änderung des Schuldverhältnisses auf Seiten des Gläubigers. Eine Abtretung wird auch als Zession bezeichnet. Bei ihr handelt es sich um den Austausch des Gläubigers ohne Änderung des Schuldners und ebenso ohne die Änderung des Inhaltes der Zession. Eine Zession hat immer einen Vermögenswert und ist bedeutsam als Zahlungsmittel sowie als Sicherungsmittel. Der übertragende Gläubiger wird auch als Zedant bezeichnet. Überträgt er die Zession, so verliert er alle Ansprüche an dieser. Der empfangen Gläubiger, auch Zessionar genannt, erwirbt dagegen alle Ansprüche. Dies umfasst auch alle zu dieser Zession gehörenden Rechte und Nebenrechte. Die zivilrechtliche Legaldefinition des Begriffes der Zession findet sich im §398 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Zulässigkeit und Wirkung

Alle Forderungen sind abtretbar, sofern sie genügend bestimmt sind. Nicht abtretbar sind Forderungen,
– wenn die Abtretung durch eine Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen ist
– wenn die Abtretung nicht ohne eine Veränderung des Inhaltes der Forderung erfolgen kann
– wenn die Forderung unpfändbar ist
– wenn die Abtretung gesetzlich verboten ist.
Mit der Zession geht die Forderung mit allen ihren Sicherungs- und Vorzugsrechten auf den neuen Gläubiger über. Dem Schuldner stehen auch nach der Zession alle Einwendungen gegenüber dem neuen Gläubiger zu, welche er gegenüber dem alten Gläubiger hatte.
Abtretungen lassen sich generell in zwei Formen unterscheiden.

Stille und offene Abtretung

Die Zession kann in stiller oder offener Form erfolgen. Die stille Abtretung geschieht ohne Information des Schuldners, so dass der alte Gläubiger auch weiterhin Leistungen vom Schuldner verlangen kann. Der Zessionar hat dann einen Anspruch darauf, die empfangenen Leistungen vom alten Gläubiger zu verlangen. In der Regel geschieht dies mittels einer Einzugsermächtigung.
Die offene Zession geht mit einer in Kenntnissetzung des Schuldners einher. So kann der neue Gläubiger bei der offenen Abtretung die Leistung direkt bei diesem

Schutzbestimmungen für den Schuldner

Eine Abtretung beinhaltet einige Schutzbestimmungen für den Schuldner. So kann dieser
– mit einer Forderung, welche er gegenüber dem alten Gläubiger hat, auch gegenüber dem neuen Gläubiger abrechnen.
– in Unkenntnis der Zession geleistete Zahlungen an den alten Gläubiger gegenüber dem neuen Gläubiger aufrechnen.
– er muss die Zession auch dann gelten lassen, wenn sie gar nicht oder nicht in einer wirksamen Weise erfolgt ist aber nur, wenn die Zession dem Schuldner angezeigt
Der Gläubiger kann in Kenntnis vom neuen Gläubiger einen Nachweis über die Zession verlangen. Geschieht dies nicht, so ist der Schuldner zur Verweigerung der Leistung berechtigt. Ebenso sind Kündigungen der Forderung oder Mahnungen auf die Forderung durch den neuen Gläubiger unwirksam. Der Schuldner muss diese jedoch unverzüglich zurückweisen. Hat der alte Gläubiger dem Schuldner die Abtretung angezeigt, so ist das Vorlegen einer Urkunde nicht notwendig.

Sicherungsabtretung

In den meisten Fällen sie zur Absicherung von Bankkrediten genutzt.
Solche Abtretungen erfolgen sicherheitshalber und werden umgangssprachlich als Sicherungsabtretung bezeichnet. Bei den Kreditgebern handelt es sich somit meist um eine Bank oder ein Kreditinstitut. Diese schließen mit dem Kreditnehmer einen Sicherungsvertrag ab, wobei es sich um ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis handelt. Die Sicherungsabtretung beinhaltet also die Abtretung einer Forderung an den Kreditgeber zu seiner Sicherheit. Der Kreditnehmer fungiert hier als übertragener Gläubiger während es sich bei der Bank oder dem Kreditinstitut um den empfangenen Gläubiger handelt.

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