Beleihungsgrenze

Was ist die Beleihungsgrenze?

Unter der Beleihungsgrenze, auch Beleihungssatz genannt, wird im Bankwesen ein bestimmter Prozentsatz des Beleihungswertes von Kreditsicherheiten verstanden, bis zu welchem die Kreditinstitute maximal einen Kredit gewähren dürfen. Limitiert wird der Beleihungswert also nicht durch die Kredithöhe, sondern durch die niedrige Beleihungsgrenze.

Sicherheiten

Kreditsicherheiten wurden erschaffen, um bei notleidenden Krediten bei einem Verwertungsfall, einen Verwertungserlös zu erbringen. Dieser soll ausreichen, um die von der Bank geforderte offene Kreditsumme abzudecken. Daher ist aus diesem Grund bei einer Hereinnahme einer Kreditsicherheit mit Bezug der Sicherheitenbewertung genau deren Wert zu ermitteln. Dieser Wert wird Beleihungswert genannt und ist nach der Legaldefinition gemäß des Art. 4 Abs. 1 Nr. 74 CRR (Capital Requirements Regulation) der Wert einer Immobilie, welcher bei einer vorsichtigen Bewertung der künftigen Marktgängigkeit unter der Berücksichtigung ihrer langfristigen und dauerhaften Eigenschaften, der normalen sowie örtlichen Marktbedingungen, der aktuellen Nutzung und der angemessenen Alternativnutzungen bestimmt wird.
Es handelt sich also um einen bankinternen Wert, der aufgrund vorliegender objektiver Informationen ermittelt wird. Dieser Wert kann bei der Verwertung der Immobilie ohne jeglichen Zeitdruck erzielt werden und ausreicht, um den notleidenden Kredit zu decken. Die CRR befassen sich sehr genau mit grundpfandrechtlich gesicherten Finanzierungen von Immobilien. Doch diese Grundaussagen können hierüber auf andere Kreditsicherheiten problemlos und analog angewandt werden. Die Ermittlung des Beleihungswertes wird ausschließlich zur Klärung genutzt, ob der Erlös, der bei der Hereinnahme noch ungewiss ist, einer bestimmten Kreditsicherheit auch ausreicht, um in einem Verwertungsfall die geforderten Kreditforderungen abzudecken.

Beleihungswert

Der Beleihungswert, der auf den Marktwert beruht, berücksichtigt noch nicht die individuellen Verwertungsrisiken sowie Wertschwankungsgefahren einer bestimmten Kreditsicherheit und auch nicht deren Liquidierbarkeit, welche mehr oder weniger schnell sein kann. Zu den Wertrisiken gehören individuelle konjunkturelle Wertschwankungsgefahren bei Börsenkursen und Marktpreisen, allgemeine Wertschwankungsgefahren, Bonitätsschwankungen bei Emittenten von Wertpapieren sowie sonstigen dritten Schuldnern und die Marktliquidität. Diesen Risiken soll mit der Beleihungsgrenze angemessen entgegengetreten werden. Aus diesem Grund wird vom Beleihungswert ein prozentualer Abschlag vorgenommen, welcher diesen Risiken Rechnung tragen soll. Somit steht die Beleihungsgrenze einer festen Relation zum eigentlichen Beleihungswert und gibt so den höchstmöglichen Teil des Beleihungswertes an, welchen der Kredit ausschöpfen kann. Die Beleihungsgrenze und der Beleihungswert zielen darauf ab, den Kreditbetrag unter der Einbeziehung der bekannten Risikofaktoren nach dem Wert des jeweiligen Beleihungsobjekts festzulegen. Durch die Beleihungsgrenze soll der Erlös angezeigt werden, welcher bei der Verwertung der Kreditsicherheit mit einer hohen Wahrscheinlichkeit nicht unterschritten wird.

Risiken

Umso höher die Wertrisiken sind, desto niedriger fällt die Beleihungsgrenze aus und andersherum. Wenn etwa Bundesanleihen beliehen werden, so existieren absehbar keine Wertrisiken, da ein Bonitätsrisiko des Schuldners Bundesrepublik Deutschland (BRD) mit der besten Ratingnote so ziemlich ausgeschlossen ist, während einem durch Zinsen entstandenes Kursrisiko durch die Verwertung erst bei der Fälligkeit der Anleihe entgegengetreten werden kann. Die Folge ist eine Beleihungsgrenze von vollen 100 % des eigentlichen Beleihungswertes. Die höchsten Wertrisiken hingegen weisen zum Beispiel volatile Aktien auf einem sehr engen Markt in Fremdwährung mit negativem Rating auf, da hier neben dem hohen Kursrisiko zusätzlich ein hiervon unabhängiges Währungsrisiko vorhanden ist. Des Weiteren ist ein Emittenrenrisiko vorhanden. Aufgrund dieser Gründe kann es sein, dass die Beleihungsgrenze bei 0 % liegt und so eine Kreditsicherheit nicht infrage kommt.

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