Bereitstellungszins

Was ist der Bereitstellungszins?

Die Bereitstellungszinsen werden außerdem Bereitstellungsprovisionen oder auch Bereithaltungszinsen genannt. Bei der Aufnahme von Krediten werden Bereitstellungszinsen in dem Fall erhoben, dass zwischen dem im Kreditvertrag vorgesehenen Auszahlungstag und dem tatsächlichen Abruf der vereinbarten Kreditsumme ein größerer Zeitraum liegt. Zwei Methoden der Berechnung werden von den Banken verwendet, die anrechenbare und die nicht anrechenbare. Nur die nicht in Anspruch genommene Kreditmittel werden bei der anrechenbaren Bereitstellungsmethode berücksichtigt, lediglich für diesen Teil des Kredites fällt der Bereitstellungszins an. Die nicht anrechenbare Methode, den Bereitstellungszins berücksichtigt Teilinanspruchnahmen des Kredites nicht und stellt den Bereitstellungszins für den Gesamtbetrag-Kredit in Rechnung. Für Neubauvorhaben wird die anrechenbare Bereitstellungsmethode oft bevorzugt, weil Teilbeträge des Kredites, die im Laufe der Fertigstellung abgerufen werden, bei der Berechnung der Bereitstellungszins. Allein schon deswegen, weil durch zwischen dem Tag der Auszahlungsreife und der tatsächlichen Auszahlung des Teilbetrags meistens ein längerer Zeitraum liegt, den die Bank bei der nicht anrechenbaren Methode in Rechnung stellt.

Bei Verzögerungen bei der Kreditauszahlung entstehen Kosten

Bei mittel und langfristige Kredit, die zum Beispiel für den Hausbau gebraucht werden, kann eine Deckungsungleichheit entstehen, der Kredit muss oft separat angelegt werden, weil sich der Zeitpunkt der Auszahlung aufgrund von Unregelmäßigkeiten beim Bauvorhaben verschieben kann. Die Bank hat dadurch in vielen Fällen einen Zinsnachteil, weil bei der Geldanlage oft weniger Zinsen gezahlt werden, als bei der Vergabe von Krediten. Der Bereitstellungszins soll diesen Unterschied ausgleichen, damit die Bank keinen finanziellen Nachteil durch die Refinanzierung hat. Sobald ein Teil des Darlehens auf Dauer nicht mehr benötigt, weil das Bauvorhaben günstiger abgeschlossen werden kann als geplant und der restliche Kredit nicht mehr benötigt wird, dann wird der Kreditbetrag herabgesetzt, wenn die Bank einverstanden ist. Ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ist der Bereitstellungszins für den Darlehensteil, der plötzlich gar nicht benötigt wird, nicht mehr an die Bank zu zahlen. Der Kreditnehmer kann sich dann in einem solchen Fall das Geld für die Bereitstellungszinsen und für die Kreditzinsen des Restkreditbetrages sparen.

Wann ist der Bereitstellungszins zu zahlen ?

Die ausgewählte Bank entscheidet, ob der Bereitstellungszins erhoben wird oder nicht, gesetzlich vorgeschrieben ist er nicht. In den Konditionen des jeweiligen Baukredits ist vertraglich festgehalten, ob ein Bereitstellungszins gezahlt werden muss. Ab der aktuellen Auszahlungsreife des Darlehensbetrages fallen die Bereitstellungszinsen an, wenn es im Kreditvertrag so vermerkt ist. Der Zinsen für die Bereitstellung des Kredites werden für den Zeitraum bis zum kompletten Abruf der Kreditsumme berechnet. Der Kreditgeber gewährt meistens einen bestimmten Zeitraum, in dem kein Bereitstellungszins fällig wird. Der bereitstellungszinsfreie Zeitraum ohne Zinsen hängt vom Kreditinstitut und von der Höhe des Kreditbetrages ab. Einige Kreditinstitute verlängern die bereitstellungsfreie Zeit ohne Zinsen gegen einen gewissen Aufpreis, andere weichen aber gar nicht von der vorgegebenen Zeitspanne ab. Falls zum vereinbarten Zeitpunkt keine Inanspruchnahme des Kredites gekommen ist, stellen die Banken den Bereitstellungszins von mindestens 0,25 Prozent pro Monat in Rechnung, der tatsächliche Prozentsatz ist von Bank zu Bank verschieden. De Zins für die Bereitstellung des Kredites kann vermieden werden, wenn mit dem Bankinstitut zum Beispiel vereinbart wird, dass die Gesamtsumme des Darlehens bei Auszahlungsreife vollständig ausgezahlt und auf ein Festgeldkonto des Kreditnehmers transferiert wird.

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