Damnum

Was ist ein Damnum?

Ein Damnum ist die Differenz zwischen dem Betrag, den sich ein Kreditnehmer nominell leiht, und dem Betrag, der ihm ausgezahlt wird. Dabei ist das Damnum Teil der ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Kreditnehmer und -geber. Es stellt zum Beispiel eine Bearbeitungsgebühr dar. Auch Aktien können mit einem Damnum belegt werden. Es existieren zwei Formen des Damnums, das Agio und das Disagio.

Wie wird das Damnum angegeben?

Das Damnum gehört zum Vertrag zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber und wird schriftlich festgelegt. Im Rahmen der Vereinbarung muss auch entschieden werden, ob ein Agio oder ein Disagio berechnet wird. Kreditinstitute haben für gewöhnlich ein Vorgehen, das sie bevorzugen und dem Kreditnehmer anbieten.

Das Damnum wird üblicherweise in Prozent angegeben. Es bezieht sich auf den Nominalwert.

Beispiel: Berechnung des Damnums

Wenn Sie sich von einem Kreditinstitut 10.000 Euro leihen, kann die Bank mit Ihnen ein Damnum vereinbaren, um die Bearbeitungsgebühren abzudecken. In diesem Beispiel sei angenommen, dass das Damnum 8 % beträgt.

Demnach würde ein Damnum von 800 Euro anfallen. Wann dieser Betrag verrechnet wird, hängt davon ab, ob es sich um ein Agio oder ein Disagio handelt.

Agio und Disagio

Agio und Disagio bilden die zwei Varianten des Damnums. Wenn Sie als Kreditnehmer ein Agio vereinbaren, erhalten Sie von Ihrem Kreditgeber zunächst den vollen vereinbarten Nominalwert. Bei der Rückzahlung Ihres Kredits zahlen Sie jedoch etwas mehr, bis Sie nicht nur den Nominalwert zurückgezahlt haben, sondern zusätzlich auch das Damnum. Das Agio wird deshalb auch als Aufgeld bezeichnet.

In der Regel zahlt ein Kreditnehmer den geliehenen Betrag nicht an einem Stück zurück, sondern schrittweise, das heißt in Raten. Bei einem Agio setzt sich typischerweise jede Rate aus einem Teil des Nominalwerts und einem Teil des Damnums zusammen.

Wenn Sie als Kreditnehmer ein Disagio vereinbaren, erhalten sie bei der Auszahlung des Kredits nicht den gesamten Betrag. Stattdessen wird der tatsächlich ausgezahlte Betrag um das Damnum verringert. Aus diesem Grund ist das Disagio auch als Abgeld bekannt.

Beispiel: Agio und Disagio in der Praxis

Stellen Sie sich vor, Sie leihen sich 10.000 Euro von einem Kreditinstitut und das Agio beträgt erneut 8 %. Sie vereinbaren, dass Sie den Kredit in 10 Raten von jeweils 1.000 Euro zurückzahlen.

Zu jeder Rate kommt außerdem ein Zehntel des Agios hinzu: Sie zahlen in diesem Fall nicht 1.000 Euro, sondern 1.080 Euro pro Rate, wenn das Agio berücksichtigt wird.

Bei einem Disagio vereinbaren Sie zwar einen Nominalwert von 10.000 Euro mit Ihrem Kreditgeber, aber Sie erhalten lediglich 9.200 Euro. Die Differenz entspricht dem Disagio. In diesem Beispiel schulden Sie Ihrem Kreditgeber dennoch die vollen 10.000 Euro. Wenn Sie dabei dieselbe Ratenzahlung vereinbart haben wie im vorherigen Beispiel, zahlen Sie 1.000 Euro pro Rate.

Folgen für einen Kreditnehmer

Aufgrund des Damnums kommt es häufig vor, dass ein Kreditnehmer einen höheren Kredit aufnehmen muss. Wenn Sie beispielsweise einen Kredit von 10.000 Euro aufnehmen wollen, um genau 10.000 Euro in ein Bauprojekt zu investieren, dann steht Ihnen nach Abzug des Disagios nicht mehr genügend Geld zur Verfügung. Deshalb müssen Sie einen entsprechend höheren Kredit aufnehmen, der diese Differenz bereits berücksichtigt.

Aufgrund eines Disagios werden jedoch häufig geringere Nominalzinsen vereinbart. Die effektiven Zinsen geben an, wie viele Zinsen insgesamt anfallen, unter Berücksichtigung von Nominalzins und Disagio.

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