Diskontkredit

Ein kurzzeitiger Kredit für zuverlässige Partner

Der Diskontkredit wird auch als Wechselkredit bezeichnet. Dabei spricht man im Allgemeinen von einem kurzen Kredit innerhalb des Bankwesens. Die noch nicht fälligen Wechsel werden von den Kreditinstituten angekauft. Der Kunde erhält dafür den Wechselbetrag. Dieser Betrag dient dem Kunden als Gegenleistung. Der Diskont wird dabei von der jeweiligen Bank abgezogen. Ein Diskont sind die Zinsen, welche sich bis zu der Fälligkeit ansammeln werden. Anschließend erfolgt die Übertragung des Kredits an die Bank. Der Bezogene muss bei der Fälligkeit des Wechsels den Betrag, welcher benannt worden ist, an die Bank zurück zahlen. Von fast allen Banken wird der Diskontkredit ausschließlich an vertrauenswürdige Partner vergeben. Dabei kann relativ gut abgeklärt werden, dass spätere Verluste nicht eintreten werden. Die Bank behält also alle Sicherheiten und Risiken können fast gänzlich ausgeschlossen werden.

Ein Beispiel für den Diskontkredit

Eine beliebige Firma (X) liefert einer anderen Firma (Y) Waren mit einem Wert von 10.000 Euro. Dabei bittet die Firma Y um eine Stundung für insgesamt 90 Tage. Die Firma X willigt auf diesen Vorschlag ein. Es wird ein Wechsel auf das Y-Unternehmen ausgestellt. Mit diesem Wechsel verkauft die Firma X die verbundenen Forderungen an eine Bank. Die Auszahlungsnummer wird von dem Kreditinstitut um fünf Prozent vermindert. Der Wechsel erfolgt also nicht zu einem Kauf von 10.000 Euro. Stattdessen erfolgt eine Zahlung von 9.875 an die Firma X. Der Firma Y wird nach den vereinbarten 90 Tagen der Wechsel von der Bank vorgelegt. Von diesem erhält die Bank schließlich die 10.000 Euro.

Der Diskontkredit als gesicherter Kredit

Durch den Ankauf einer Forderung (Wechsel) handelt es sich um einen gesicherten Kredit. Bei einer uneinbringlichen Forderung ist es möglich, dass der Verkäufer der gestellten Forderung zurück genommen wird. Von dem Institut wird dem Kunden (Kreditnehmer) meist eine Diskontkreditlinie eingeräumt. Innerhalb dieser Grenze kann es zu bundesbankfähigen Wechsel kommen. Zwecks der Rediskontierung kann es zu einer Erreichung bei der Bundesbank kommen. Die Bank erhält von ihren Kunden in der Wechselform die verbrieften Forderungen. Unter dem Abzug der Zinsen werden diese für die Restlaufzeit angekauft.Der diskontierte Wechselbetrag wird sofort vergütet. Die Kreditinstitute sind vor allem an bundesbankfähigem Wechselmaterial interessiert. Im Rahmen der Rediskontierung kann es dabei zu einer Refinanzierung kommen.

Rechtsgrundlagen beim Diskontkredit

Das Wechselgesetz bietet die eigentliche Rechtsgrundlage für den Diskontkredit und die geltenden Regeln. Zu finden sind diese Bestimmungen im §§ 433 ff. BGB. Dabei sind die ausgestellten Wechsel der Geldleihe genau definiert. Der Wechseldiskontkredit und die kreditpolitischen Regelungen der Bundesbanken sind unter § 19 Abs. 1 Nr. 1 BBankG zu finden. Als Gegenteil zum Diskontkredit gilt der Akzeptkredit.

Der Diskontkredit in seiner Bedeutung

Das Diskontgeschäft der Deutschen Bundesbank ist mit der Übertragung der geldpolitischen Befugnisse auf die EZB eingestellt worden. Dieser Wechselankauf zum Diskontsatz existiert seit Januar 1999 nicht mehr. Zuvor bestand die Möglichkeit, dass die Banken die Möglichkeit besaßen, die angekauften Wechsel bei der Bundesbank zu einem Diskontsatz zu rediskontieren. Natürlich war auch in diesem Fall eine gute Bonität die Voraussetzung. Das Diskontgeschäft hat im Allgemeinen etwas an Bedeutung verloren, Dies liegt auch daran, weil von der Europäischen Zentralbank keine Rediskontgeschäfte betrieben werden. Jedoch kaufen noch immer die einzelnen Banken mitunter Wechsel an und vergeben gleichzeitig Diskontkredite.Dies betrifft dann aber meist Auslandsgeschäfte.

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