Fazilität

Was bedeutet Fazilität?

Bei Fazilität handelt es sich im Finanzwesen um einen Anglizismus, der für die begrenzte Möglichkeit steht, Kredite aufzunehmen oder ein Guthaben anlegen zu können.

Das Wort Fazilität ist aus Facility entlehnt, welches der IWF (International Währungsfonds) erstmals im Oktober des Jahres 1952 für die kurzfristigen Kredite an seine Mitgliedsstaaten nutzte. Es handelt sich hierbei konkret um sogenannte Bereitschaftskreditvereinbarungen (Stand-by-facilities). Nach Artikel XXX (b) des IWF-Übereinkommens ist eine Stand-by-ficility das Recht eines IWS-Mitgliedstaate, nach dem Beschluss des IWS auf einen bestimmten Kreditbetrag zuzugreifen. Streng genommen handelt es sich um ein Ziehungsrecht, welches die Quote übersteigt, die dem Mitgliedsstaat eigentlich zusteht.
Bei den Bereitschaftskreditvereinbarungen handelt es sich um ein Kreditinstrument des IWF, das einem IWF-Mitgliedsstaat erlaubt, bei Zahlungsbilanzschwierigkeiten Devisen bis zu einem gewissen Höchstwert abzurufen.

IWF

Durch den IWF wurden im Laufe der Zeit weitere Fazilitäten eingerichtet. Eine zusätzliche „reguläre Fazilität“ ist die „Erweiterte IWF-Fazilität“, welche seit dem Jahr 1974 für die Behebung strukturbedingter Ungleichgewichte bei Zahlungsbilanzen dient. Neben den regulären IWF-Fazilitäten gab es seit 1987 auch die sogenannten „Konzessionäre Hilfen“ durch eine Fazilität zur Kompensierung von Exporterlösausfällen, die Systemtransformationsfazilität, die Wachstums- und Armutsbekämpfungsfazilität sowie die Sonderfazilitäten, wie beispielsweise die Fazilität zur Stärkung der Währungsreserven oder der vorsorglichen Kreditlinie.

Revolving Credit Facility

Der Begriff „Fazilität“ wurde schließlich von dem internationalen Kreditverkehr übernommen, in welchem es die Stand-by-Facility, die Revolving Credit Facility, die Tranferable Loan Facilities oder die Roll-over-Kredit-Fazilität gibt. Im deutschen Bankwesen konnte sich jedoch mit Bezug zum Kreditgeschäft mit Nichtbanken immermehr die Kreditlinie als Alternativbegriff durchsetzen, wo sie bei Dispositions-, Kontokorrent-, Effektenlombard- oder Lombardkrediten als Synonym genutzt werden.
Hierbei werden auch ganz oder teilweise nicht ausgenutzte Kreditzusagen als Kreditlinien bezeichnet. Bei der Capital Requirements Regulation wird abwechseln die Begriffe Kreditlinie oder Fazilität (gemäß Art. 166 Abs. 8a, Art. 265 Abs. 3 CRR) verwendet.

ESZB

In der Satzung des ESZB werden sogenannte „Ständige Fazilitäten“ vorgesehen. Hierunter fallen im ESZB auch die Einlagefazilität sowie die Spitzenrefinanzierungsfazilität. Den Geschäftsbanken stehen diese Fazilitäten dauerhaft zur Verfügung und können somit bei Bedarf auch genutzt werden. Die „ständigen Fazilitäten“ dienen dazu, eine Übernachtliquidität bereitzustellen oder diese zu absorbieren. Durch die Zinssätze der „ständigen Fazilitäten“ wird ein Zinskorridor gebildet, in welchem sich der Tagesgeldzins am Geldmarkt bewegt. Sie signalisieren als Leitzins den allgemeinen Kurs der Geldpolitik. Die Verwaltung der „ständigen Fazilitäten“ unterliegt dezentral der nationalen Zentralbanken.

Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten des ESZB oder der EZB sind nach Art. 21.1 des Vertrags über die ESZB gegenüber den EU-Mitgliedsstaaten, öffentlichen Unternehmen bzw. Kommunalunternehmen oder Gebietskörperschaften untersagt.

Liquidität

Überschüssige Liquidität kann von Geschäftsbanken als Sichteinlagen, den Bankguthaben außerhalb des Mindesreserveguthabens, unbeschränkt beim ESZB bis zum Start des nächsten Geschäftstages zum Zinssatz der Einlagefazilität angelegt werden (sogenanntes Tagesgeld). Die Einlage wird zum folgenden Geschäftstag fällig und dem Konto, von welchem die Einlage abgebucht wurde, gutgeschrieben.
Durch das ESZB wird den Geschäftsbanken bei einem Kreditbedarf gegen notenbankfähige Sicherheit ein Übernachtkredit bis zum Beginn des folgenden Geschäftstages zum Spitzenfinanzierungssatz gewährt. Der Übernachtkredit kann an Geschäftstagen bis zu einem festgesetzten Zeitpunkt über den Kommunikationskanal „TARGET2“ beantragt werden. Eine bestehende Kontoüberziehung zum Ende eines Geschäftstages gilt als Antrag auf eine Inanspruchnahme eines Übernachtkredits in der Höhe der jeweiligen Überziehung.
Die Geschäftsbanken haben die Möglichkeit, sich zu jederzeit eine Liquidität im Rahmen der Beleihungsgrenze der von ihnen hinterlegten Kreditsicherheiten zu beschaffen und so Liquiditätsengpässe zu verhindern.

Weiterführende Links:

Inhaltsverzeichnis