Gedeckter Personalkredit

Gedeckter Personalkredit

Ein gedeckter Personalkredit (auch Realkredit genannt) basiert auf die Sicherstellung von Gegenwerten durch den Kreditnehmer. Der Kreditgeber, wie Banken oder Sparkassen, nutzen diese Sicherheiten als Pfandrecht für den Fall der ausbleibenden Rückzahlungen der monatlichen Raten. Eine solche Kreditform setzt die Voraussetzung, dass die einwandfreie Bonität eines Kreditnehmers nicht gewährleistet ist. Die Bonität wird durch das Überprüfen der bisherigen Finanzgeschäfte eines Antragstellers ermittelt. Dazu werden Daten aus den bestehenden Unterlagen der Auskunfteien für Finanzwesen herangezogen. Auskunfteien wie die Schufa oder Infoscore speichern bestimmte Vorgänge eines Bürgers, die sich auf öffentlich einsehbaren Finanzdaten beziehen. Neben den Personenstammdaten kommen Angaben über Schulden durch Geschäfte, Überziehungen von Bankkonten, bestehende oder abgelöste Kredite, Konsumkredite und ähnlichen Handlungen des Bürgers hinzu.

Ermittelt ein Kreditinstitut, bei dem ein Bürger eine Kreditanfrage gestellt hat, eine belastende Bonität, so wird der Kreditgeber auf einen gedeckten Personalkredit zurückgreifen. Nur so lässt sich in vielen Fällen die Kreditvergabe sichern. Ein gedeckter Personalkredit ist somit von einem höheren Zinssatz belastet. Denn der Kreditgeber agiert mit einem erhöhten Risiko bei der Kreditvergabe.

Diese Sicherheiten werden in der Regel akzeptiert

Für die Bewilligung eines Personalkredits können Kreditnehmer unterschiedliche Sicherungen heranziehen. Bewegliche Güter wie Fahrzeuge, Gemälde oder wertvoller Schmuck dienen als Kreditsicherung. Sobald diese als Sicherung für einen Kredit verwendet werden, ist die Veräußerung durch den Besitzer untersagt. Zwar bleibt der Kreditnehmer weiter im Besitz der beweglichen Güter, darf diese aber nicht verkaufen, verschenken oder vererben. Bei Fahrzeugen wird in der Regel der Fahrzeugbrief als Sicherheit beim Kreditinstitut hinterlegt, der in der Folge von seinem Pfandrecht Gebrauch nimmt, sobald der Kreditnehmer mit seinen Raten in Rückstand gerät. Vorab wird dieser allerdings zu einer Zahlung aufgefordert, bevor der Rechtsweg das Pfandrecht für den Kreditgeber tituliert.

Ebenso kann ein gedeckter Personalkredit durch finanzielle Sicherheiten gedeckt werden. Bausparverträge, Lebensversicherungen oder Staatsanleihen und Sparbriefe sowie Aktien dienen der Absicherung. Als pfändbares Eigentum dienen daneben auch Immobilien, Beteiligungen an solchen oder Grundstücke. Unternehmer können einen Kredit durch Unternehmenswerte garantieren.

Wer die Kreditsicherung umgehen möchte, sollte seine Bonität zunächst bereinigen. Das ist unter Umständen ein hoher Zeitaufwand, der bei schnell benötigten Krediten nicht umsetzbar ist.

Alternative Sicherheiten für einen gedeckten Personalkredit

Ein gedeckter Personalkredit lässt sich auch ohne eigene Vermögenswerte absichern. In diesem Fall ist die Sicherstellung eines Bürgen notwendig. In diesem Fall sichert der Kreditnehmer einen Kredit mit Fremdkapital. Für Unternehmen bedeutet das, dass diese sich durch andere Firmen absichern lassen können. In der Praxis sieht das wie folgt aus:
Unternehmen A benötigt für die Betriebssicherstellung einen Kredit oder möchte in innovative Ideen investieren. Aufgrund von Außenständen ist ein weiterer ungedeckter Personalkredit nicht möglich. Die Vermögenswerte des Unternehmens reichen nicht zur Deckung eines Kredits. Das Unternehmen lässt den Kredit somit durch ein externes oder Tochterunternehmen absichern. Dieses tritt als Bürge und haftet mit dem eigenen Deckungsvermögen.

Bei Privatpersonen ist das kaum anders. Ein gedeckter Personalkredit kann durch eine Bürgschaftsversicherung, sofern diese vom Kreditgeber anerkennt wird, oder einem privaten oder gewerblichen Bürgen absichern. Die Rolle des Bürgen kann von Verwandten, Freunden, Bekannten oder gar von Arbeitgebern übernommen werden. Wichtig ist, dass ihr Vermögen oder Eigenkapital zur Kreditdeckung ausreicht. Zu berücksichtigen ist, dass ein gedeckter Personalkredit mit Bürge nur dann sinnig ist, wenn der Bürge selber solvent und seine Bonität nicht negativ belastet ist.

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