Höchstbetragshypothek

Eine spezielle Form der Sicherheitshypothek – Die Höchstbetragshypothek
Innerhalb der Sicherheitshypothek existiert der Begriff der Höchstbetragshypothek. Die Höhe der Forderung der jeweiligen abgeschlossenen Hypothek ist dabei noch nicht bestimmt. Im Gegensatz dazu steht jedoch die maximale Belastung fest. Dieser Höchstbetrag steht also fest und ist zwingend bindend. Eine Eintragung im Grundbuch erfolgt schließlich. Zum einen existiert die Sicherungshypothek und zum anderen die Verkehrshypothek. Es beschreibt jeweils sämtliche Forderungen aus bestehenden Geschäftsverbindungen. Man versteht bei der Höchstbetragshypothek nur das vorhandene Buchrecht. Bestimmte Forderungen müssen dabei nicht gesondert gesichert werden. Handelt es sich um den Kauf eines Grundstückes, so wird der maximale Betrag der Forderungen festgelegt und schließlich dauerhaft fixiert. Die Eintragung in das Grundbuch findet aus diesem Grund unbedingt statt. Also ist der Betrag, mit welchem das Grundstück haften soll verankert.

Höchstbetragshypothek und diverse Forderungen

Diese Forderungen können sich natürlich ebenso gegen die diversen Schuldner richten. Eine Abtretung der gesicherten Forderungen ist dabei durchaus realisierbar. Dies beschreiben die gesetzlichen Regelungen § 1154 BGB sowie auch formlos nach dem § 398 BGB. In diesem Fall ist jedoch nach § 1190 Abs. 4 S. 2 BGB der Übergang der Hypothek nicht möglich. Im Allgemeinen dient diese Hypothek der Sicherung des Kontokorrents. Dem gesetzlichen Eigentümer des Grundstückes steht diese Hypothek zu. Man spricht deshalb auch von einer Eigentümerhypothek. Es gelten die Vorschriften für die Hypotheken. In der heutigen Zeit ist diese Hypothek meist durch die Grundschuld ersetzt.

Rechtlicher Beistand ist ratsam

Entscheidet man sich also zum Kauf einer Immobilie und möchte die finanziellen Angelegenheiten stichhaltig vereinbaren, so ist ein rechtlicher Beistand sehr ratsam. Somit können die Grenzen genau fixiert werden und ein finanzieller Vorteil ist möglich. Es gibt die unterschiedlichsten Regelungen und jedes Kreditinstitut hat eigene Abweichungen. Natürlich ist auch die persönliche Situation sehr entscheidend. Welcher finanzielle Rahmen wird benötigt und welche Ausdehnungen werden angestrebt. Gibt es weitere Sicherheiten oder handelt es sich um diverse Hypotheken. Mit der Höchstbetragshypothek eröffnen sich neue Chancen aber gleichzeitig auch Risiken. Mögliche Gebühren sollten berücksichtigt werden und die Haftung ist nicht zu vernachlässigen. Im Grundbuch wird das Pfandrecht vereinbart, welches den Höchstbetrag darstellt. Innerhalb dieser Höhe sind sämtliche Forderungen eingeschlossen und damit auch abgesichert. Zinsen und auch Zinseszinsen können zusätzlich eingeschlossen werden. Der Fall der eingeschränkten und dringlichen Haftung besteht. Der Gläubiger und auch der Besteller der Hypotheken können eine einvernehmliche Einigung realisieren. Im Gegensatz dazu kann es auch zu einem Termin vor Gericht kommen. Dabei wird um eine letztliche Entscheidung bemüht und diese schließlich auch gefunden.

Einsatz einer Höchstbetragshypothek

Es kommt meist zu einer Höchstbetragshypothek , wenn verschiedene Darlehen bei einer Bank abgesichert werden. Dieser Vorgang kann sich durchaus positiv auf die Kosten auswirken. Jedoch ist es ratsam, wenn man sich individuell nach den Konditionen erkundigt und den jeweiligen Fall kritisch untersucht. Im Grundbuch werden nicht mehrere Hypotheken vermerkt sondern nur diese eine Höchstbetragshypothek. Es besteht die so genannte Eigentümergrundschuld. Diese bleibt genau so lange bestehen, bis eine Forderungsbegleichung erfolgt ist. Das Darlehen muss also beglichen werden bis ein weiteres Darlehen in Anspruch genommen werden kann. Dieser Vorgang ist unter den bestimmten Voraussetzungen und nach einer ordnungsgemäßen Bewilligung zu jeder Zeit wieder möglich und in Einzelfällen durchaus sinnvoll und von Nutzen. Dennoch sollte dieser Vorgang genau überdacht werden und die Modalitäten beachtet werden.

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