Mahnung

Was ist eine Mahnung

Eine Mahnung erfolgt durch einen Gläubiger an einen Schuldner. Die Voraussetzung dafür ist gegeben, wenn ein Schuldner einem Gläubiger eine Sache, beweglicher Wert oder Finanzwert schuldet. Dabei zählt die Mahnung zum ersten Schritt der Eintreibung einer Forderung. Im Zivilrecht wird der Begriff aber auch zur Unterlassung einer Sache verwendet.

Mahnungen im Kreditwesen

Wer einen Kredit aufnimmt, verpflichtet sich, die monatlichen Fristen und Ratenzahlungen einzuhalten. Beim Ausbleiben einer einzigen Frist oder Rate, erfolgt durch den Kreditgeber eine erste Abmahnung an den Kreditnehmer. Dieser wird dazu aufgefordert, seine vertraglich vereinbarten Konditionen fristgerecht einzuhalten. Dabei handelt es sich um eine erste Mahnung durch den Vertragspartner – dem Kreditinstitut. Insgesamt verschickt die Bank nicht mehr als drei Mahnungen, ehe mit der Zwangsvollstreckung begonnen wird. Das hat zur Folge, dass der Kreditvertrag fristlos einseitig durch den Kreditgeber gekündigt wird. Des Weiteren wird die Restforderung in einer Summe fällig. Abgemahnte Kreditnehmer sollten diesen Vorgang ernst nehmen und umgehend reagieren.

Mahnungen im Rechnungswesen

Beim Kauf von Gütern erfolgt eine Rechnung, sofern diese nicht umgehend während der Bestellung mittels Kreditkarte oder einer anderen Zahlungsvariante beglichen wird. Die Rechnung gelangt online via eMail oder mit der Sendung zum Kunden. Dieser muss die Rechnung binnen einer festgelegten Frist, im Durchschnitt 14 Tage, begleichen. Bleibt der Kunde dem Händler den Betrag schuldig, so muss der Schuldner durch den Gläubiger mit einer Mahnung rechnen. Dieser erinnert schriftlich daran, dass der geforderte Betrag noch offen ist und bittet um Zahlungsausgleich. Erfolgt erneut keine Reaktion durch den Schuldner, folgen höchstens zwei weitere Mahnungen mit einer Zahlungsaufforderung.

Die meisten Händler wenden sich zum Schluss nicht unbedingt an einen Rechtsanwalt, um mit der Forderungseintreibung fortzufahren. Schneller lässt sich der Vorgang in der Zusammenarbeit mit einem Inkassobüro abwickeln. Das Inkassounternehmen kauft in der Regel den geschuldeten Betrag ab. Nachteil für den Gläubiger: Die vollständige Forderungssumme wird damit nicht ausgeglichen. Vorteil für den Gläubiger: Statt jahrelangem Klagen gegen den Schuldner, ist zumindest der größte Teil des geschuldeten Betrags begleichen. Die weiteren Mahnungen und ein gerichtliches Mahnverfahren übernimmt fortan das Inkassounternehmen. Für den Schuldner häufen sich dadurch die Schulden.

Mahnungen bezüglich einer Unterlassung

Rechtsanwälte, die sich auf Internetplattformen spezialisiert haben, mahnen seit Jahren User auf Unterlassung. Insbesondere das sogenannte File-Sharing steht dabei im Fokus. Viele User laden sich teure Programme wie Spiele oder Videos im Internet herunter. Das bewegt sich noch immer in einer Grauzone, denn nicht das Herunterladen bereitet Probleme, sondern die Bedingungen beim Herunterladen. Durch das Herunterladen verpflichtet sich der Klient, die verfügbaren Daten auch anderen zum Herunterladen anzubieten. Das ist urheberrechtlich verboten und führt zur Abmahnung.

Der Fachanwalt klagt zum einen auf die Unterlassung und Nutzung von File-Sharing, auf der anderen Seite wird ein Mahnbetrag erhoben. Die Mahnung muss aber nicht immer berechtigt sein, denn Verbraucherschützer verweisen darauf, dass es zahlreiche unberechtigte Mahnungen zu dieser Thematik gibt. Es wird empfohlen, eine Mahnung auf Unterlassung mit Mahnbetrag einem Fachanwalt vorzulegen. Erst wenn der Abgemahnte eine Erklärung der Gegenseite unterschreibt, gilt das als Schuldeingeständnis. Viele Anwälte, die große Produzenten aus der Filmindustrie vertreten, üben Druck auf Verbraucher aus.

Heute ist es zudem üblich, dass eine Mahnung als Spam im eMail-Postfach landet. Überwiegend handelt es sich dabei um schädliche Software und der Grund Mahnung soll die Kontoinhaber dazu veranlassen, die eMail zu öffnen.

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