Das Gesetz zur AFBG (Förderung der Aufstiegsfortbildung) , im Volksmund Meister-Bafög genannt, wird regelmäßig reformiert. Zuletzt sind die Fördersätze des Meisterbafögs am 1. August 2016 erhöht worden und zwar für alle die sich zum Techniker oder zum Betriebswirt weiterbilden möchten können es beantragen. Besonders Familien soll damit geholfen werden aber auch den Studenten. In der Karrierebibel erfahren Sie, wie Sie Meister-Bafög bekommen können.
Voraussetzungen für die AFBG
Diese Förderung gibt es ab dem Jahr 1996. Laut den Angaben der Regierung nehmen jährlich 170.000 Menschen es in Anspruch. Das Ziel der Förderung ist: Mehr Anreize für die Weiterbildung zu schaffen (vor allem jenseits der Universitäten) und es soll zur Existenzgründung ermutigen, um selbst als Arbeitgeber für Ausbildungsplätze zu sorgen.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) fördert Handwerker und auch andere Fachkräfte, welche eine Fortbildung zum Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Betriebswirt oder zum staatlich geprüften Erzieher machen möchten.
Die Förderung wird zum Teil als Zuschuss, und zum Teil als zinsgünstiges Darlehen von der KfW vergeben. Eine Altersgrenze hierfür gibt es nicht. Meister-Bafög auch Aufstiegs-Bafög können auch Personen ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung bekommen.
Voraussetzung ist hierbei eine mehrjährige Berufspraxis und der angestrebte Abschluss fußt auf der vorhandenen beruflichen Erfahrung.
Auch Ausländer können unter bestimmten Bedingungen mit Meister-Bafög gefördert werden:
– Ständiger Wohnsitz in Deutschland.
– Vorhandene Aufenthaltstitel/Daueraufenthaltserlaubnis.
– Sie halten sich seit 15 Monaten anerkannt in Deutschland auf und waren erwerbstätig.
Wer ist berechtigt zu Meister Bafög?
Die Förderung kann jeder beanspruchen der eine abgeschlossene Berufsausbildung hat oder über einen damit vergleichbaren Berufsabschluss verfügt. Auch Bachelor – Studenten sowie Studienabbrecher können Meister-Bafög beantragen. Der angestrebte Abschluss muss jedoch über dem Niveau von einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder dem eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Es handelt sich hier um folgende Berufe:
– Bankfachwirt
– Softwareentwickler
– Zahntechnikermeister
– Bäckermeister
– Umweltschutzberater
– Erzieher
– Controller
– Marketingfachwirt
– Fachkrankenpfleger
– Industriefachwirt
– Betriebsinformatiker
– Bürofachwirt
Die Fortbildung kann in Vollzeit, Teilzeit, durch Fernunterricht oder schulisch und außerschulisch erfolgen. Es gibt jedoch bestimmte Bedingungen bei dieser Ausbildungsfortbildung damit die Qualität gewährleistet wird:
– Mindestdauer – 400 Unterrichtsstunden
– Vollzeit – mindestens 25 Unterrichtsstunden an 4 Werktagen pro Monat nicht länger als 3 Jahre.
– Teilzeit – monatlich mindestens 18 Unterrichtsstunden nicht länger als 4 Jahre.
– Fernlehrgänge werden als Teilzeitmaßnahme gefördert.
– Mediengestützte Lehrgänge werden gefördert, wenn sie durch eine verbindliche von Medien gestützte Kommunikation einen Umfang von mehr als 400 Stunden abgerundet werden. Es bedarf regelmäßiger Erfolgskontrollen.
Meister-Bafög – Die Leistungen
Antragssteller erhalten folgende Leistungen vom Meister Bafög:
a.)Unterhaltsbeitrag
– Der Fördersatz für Alleinstehende – 768 Euro pro Monat. Davon sind 333 Euro, der Rest ist KfW-Darlehen.
– Alleinerziehende erhalten einen Gesamt-Fördersatz von 1.003 Euro,
– Verheiratete mit 1 Kind bekommen 1.360 Euro
– Verheiratete mit 2 Kindern erhalten aktuell 1.473 Euro.
– Familien mit Kindern erhalten pro Kind 55 Prozent mehr, für die anderen (Teilnehmer, Ehegatten) auf 50 Prozent. Ein – Verheirateter mit 2 Kindern erhält demnach einen Zuschuss von 711 Euro. Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag, unabhängig vom Einkommen, von 130 Euro monatlich.
2.) Zuschuss
Der max. Zuschuss zu den Lehrgangs- und auch Prüfungskosten beträgt 15.000 Euro. Der Zuschuss zum „Meisterstück“ liegt bei 2.000 Euro.
3.) Erfolgsbonus
Es gibt einen Erfolgsbonus für die erfolgreiche bestandene Abschlussprüfung von 40 Prozent. Das bedeutet: 40 Prozent des Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten werden erlassen.
4.) Studenten
Bachelor-Absolventen bekommen die Förderung, wenn Sie einen Meisterkurs machen oder eine vergleichbare Fortbildung durchführen wollen. Auch Studienabbrecher werden gefördert.
5.)Freibeträge
Die Vermögensfreibeträge liegen bei rund 45.000 Euro pro Teilnehmer. Ehepartner und Kinder werden Vermögensfreibeträge 2.100 Euro zugestanden. Die Einkommensfreibeträge – Geförderte haben 290 Euro monatlich frei.
Beantragen kann man das Meister Bafög bei der im jeweiligen Bundesland dafür zuständigen amtlichen Stelle. Tun Sie es rechtzeitig, um Ihre finanziellen Verpflichtungen einhalten zu können.