Nominalzins

Was ist der Nominalzins?

Der Nominalzins ist eine Art des Geldzinses. Bei dieser Zinsart handelt es sich um den vereinbarten Zins, der für ein Darlehen fällig wird oder den Sie für eine Geldanlage erhalten. Er enthält keine zusätzlichen Kosten wie Beratungsgebühren. Üblicherweise wird für den Zins ein Zeitraum von einem Jahr zugrunde gelegt. Die Abkürzung „p. a.“ steht für „pro Jahr“ und leitet sich vom lateinischen „per anno“ ab.

Beispiel: Einfache Nominalzinsberechnung

Stellen Sie sich vor, Sie leihen sich von einem Kreditinstitut einen Betrag von 10.000 Euro zu einem Nominalzins von 4 %. Pro Jahr müssen Sie demnach 400 Euro Zinsen zahlen. Dieser Betrag deckt keine zusätzlichen Kosten ab, die eventuell für Sie entstehen können.

Unterschied zwischen Nominal- und Effektivzins

Der Nominalzins kann vom Effektivzins abweichen. Als Effektivzins wird der Zinssatz bezeichnet, der sich aus dem Nominalzins und weiteren Teilen zusammensetzt.

Je nachdem, in welchem Zusammenhang ein Zins vereinbart wird, kann der Effektivzins unterschiedliche zusätzliche Kosten beinhalten. Auch die Art der vereinbarten Rückzahlungen und Zinszahlungen spielt dabei eine Rolle.

Kreditinstitute dürfen Ihnen ihre Bearbeitungskosten in Rechnung stellen. Diese Bearbeitungskosten fließen ebenfalls in den Effektivzins ein. In diesem Fall steigt der Effektivzins über den Nominalzins.

Wenn Sie sich Geld leihen, sollten Sie deshalb nicht nur auf den Nominalzins achten. Bedenken Sie stattdessen auch den Effektivzins. Dieser muss ebenfalls angegeben sein.

Beispiel: Bearbeitungsgebühren berücksichtigen

Betrachten Sie noch einmal das Beispiel vom Anfang. Sie leihen sich 10.000 Euro und vereinbaren einen Nominalzins von 4 %. Dieser einfachen Rechnung zufolge zahlen Sie jährlich 400 Euro – doch damit sind erst die Nominalzinsen abgedeckt. Oft kommen weitere Kosten hinzu.

Angenommen, Ihre Bank berechnet Ihnen außerdem pauschal 100 Euro Bearbeitungsgebühren im Jahr. In diesem Rechenbeispiel zahlen Sie nicht mehr 400 Euro pro Jahr, sondern effektiv 500 Euro. 500 Euro von 10.000 Euro sind 5 %. Wenn keine weiteren direkten oder indirekten Kosten hinzukommen, zahlen Sie also einen effektiven Jahreszins von 5 %, obwohl der Nominalzinssatz weiterhin 4 % beträgt.

Unterschied zwischen Nominal- und Realzins

Auch der Realzins hängt vom Nominalzins ab. Um den Realzins zu ermitteln, müssen Sie die Inflationsrate in Ihre Berechnung einbeziehen. Der Realzins kann sich auf eine bereits stattgefundene Inflation in der Vergangenheit beziehen (ex post) oder auf den zukünftig erwarteten Realzins (ex ante).

Der Realzins kann negativ sein, wenn die Inflationsrate über dem Nominalzins liegt.

Beispiel: Schnelle Abschätzung des Realzinses

Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihr Geld bei einer Bank angelegt und einen Nominalzins von 5 % vereinbart. Wenn die Inflationsrate 2 % beträgt, ergibt sich daraus die folgende Überschlagsrechnung:

5 – 2 = 3.

Der Realzins liegt in diesem Beispiel bei annähernd 3 %. Die tatsächliche Berechnung des Realzinses ist deutlich komplexer – diese Überschlagsrechnung erlaubt jedoch in vielen Fällen eine ungefähre Vorstellung davon, wie hoch der Realzins ausfällt bzw. ausfallen wird.

Fester und flexibler Zinssatz

Der Nominalzins kann entweder eine feste Zahl oder eine flexible Größe darstellen. Ein flexibler Zinssatz wird dabei an einen anderen Zinssatz geknüpft, zum Beispiel an den Kapitalmarktzins. Im Gegensatz dazu wird ein fester (fixer) Zinssatz mit einer konkreten Zahl angegeben.

Auch ein fester Zins kann sich jedoch verändern. Diese Veränderung ist allerdings fest vereinbart. Beispielsweise ist es möglich, dass der Zinssatz im ersten Jahr 4 % beträgt, im zweiten Jahr 4,5 % und im dritten Jahr 5 %. Eine solche Vereinbarung wird ebenfalls im schriftlichen Vertrag festgehalten.

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