Polizei

Polizeiauto am Strassenrand

Die Polizei dein Freund und Helfer, so wird die Polizei oftmals bezeichnet. Doch was für Aufgaben hat eigentlich die Polizei und wie ist sie organisiert?

Die Landespolizei

Grundsätzlich gibt es DIE POLIZEI so in Deutschland nicht. Hier macht sich bei der Polizei unsere Staatsform bemerkbar, so unterscheidet man nämlich zwischen der Landespolizei und der Bundespolizei. Die Polizei die in den Gemeinden und Städten vor Ort ist, das ist die Landespolizei. Für deren Aufstellung, für deren Organisation, Ausbildung und Bezahlung sind ausschließlich die Bundesländer verantwortlich. Sie entscheiden auch, in welcher Stärke sie Polizei aufstellen. Dass das so ist, hat man sicherlich oftmals schon in Wahlkämpfen der Politik gehört, bei der regelmäßig die Anzahl an Entlassungen und Neuanstellungen ein Thema ist. Die Landespolizei ist für die polizeiliche Gefahrenabwehr zuständig. Sie unterteilt sich hierbei je nach Bundesland in eine Vielzahl von Bereiche. Dazu gehört zum Beispiel die Kriminalpolizei die bei schweren Verbrechen wie Mord, Raub, wird aber auch bei Brandstiftungen tätig. Die Schutzpolizei die vor Ort ist und meist der erste Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger ist. Die Verkehrspolizei wird bei Verkehrsunfällen und in der Verkehrserziehung tätig. Dann gibt es noch Spezialbereiche wie die Autobahnpolizei, deren Zuständigkeit sich ausschließlich auf die Autobahn beschränkt. An der Spitze einer Landespolizei steht das Landeskriminalamt. Das Landeskriminalamt unterstützt die Polizeidienststellen vor Ort, ist aber auch für schwere Straftaten oder besondere Straftaten, zum Beispiel gegen Politiker zuständiger. Auch hier gibt es wieder Unterteilungen wie zum Beispiel den Staatsschutz. Zudem ist das Landeskriminalamt auch im Bereich des Personenschutzes zuständig. So fällt der Schutz der Landesminister und vom Ministerpräsidenten in den Aufgabenbereich vom Landeskriminalamt. Für die Ausbildung, die Ausstattung und für Großeinsätze unterhalten die Länder entsprechende Einrichtungen und Einheiten.

Gesetzliche Regelung der Landespolizei

Wie man anhand dieser Aufstellung erkennen kann, ist eine Landespolizei mit vielen Aufgabenbereichen. Wobei man hier immer aufpassen, zwischen den Bundesländern gibt es große Unterschiede. Um das einem Beispiel zu verdeutlichen, in Berlin gibt es die Objektpolizei. Im Amt „Zentraler Objektschutz“ der Polizei, ist man ausschließlich mit dem Schutz der Liegenschaften des Landes, aber auch des Bundes sowie allgemein gefährdete Objekte. Das können gerade in Berlin zum Beispiel Botschaften von anderen Ländern sein. Diese Unterschiede machen sich nicht nur bei Organisation, sondern auch zum Beispiel bei der Ausstattung bemerkbar. Die Aufsicht über die Landespolizei führt der Landesinnenminister eines Bundeslandes. Die bereits erwähnte Eigenständigkeit bei Ausbildung, bei der Organisation und der Vergütung wird in den Bundesländern in jeweils eigenen Landespolizeigesetzen und Verordnungen geregelt.

Das ist die Bundespolizei

Wie Eingangs erwähnt unterscheidet man zwischen der Landes- und der Bundespolizei. Die Bundespolizei hat im Vergleich zur Landespolizei ein sehr eingeschränktes Tätigkeitsfeld. So ist die Bundespolizei unter anderem für den Schutz und die Strafverfolgung an Flughäfen, in Bahnhöfen, aber auch für die Liegenschaften des Bundes zuständig. Natürlich unterstützt die Bundespolizei auch die Landespolizeibehörden bei der Strafverfolgung, zum Beispiel durch Untersuchungsverfahren oder Techniken die diesen nicht zu Verfügung steht. Auch beschäftigt sich die Bundespolizei mit der länderübergreifenden Kriminalität, den diese macht natürlich an den Landesgrenzen der Bundesländer innerhalb von Deutschland nicht halt. Neben diesen Bereichen gehört zum Aufgabengebiet der Bundespolizei noch der Grenzschutz im Zusammenarbeit mit dem Zoll, aber auch der Personenschutz für Mitglieder der Bundesregierung. Die Organisation, die Anzahl der Polizeikräfte, die Ausstattung unterscheidet sich von den Bundesländern und wird in eigenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Die Aufsicht über die Bundespolizei führt der Bundesinnenminister.

Sonderformen von Polizei in Deutschland

Mit diesen zwei Formen der Landes- und Bundespolizei gibt es noch Sonderformen. Zu diesen Sonderformen gehören der Freiwillige Polizeidienst und die Stadtpolizei. In einigen Bundesländern gibt es oder gab es, den freiwilligen Polizeidienst. Beispielhaft ist hier Baden-Württemberg zu nennen, wenngleich der Freiwillige Polizeidienst hier mittlerweile abgeschafft wurde. Hierbei handelt es sich um Bürgerinnen und Bürger, die ehrenamtlich als Polizisten eingesetzt werden. Sie verfügen über eine abgestufte Ausbildung, sind bewaffnet und sollen im Polizeidienst die regulären Polizeikräfte unterstützen und entlasten. Eine weitere Form ist die Stadtpolizei. Wer mal durch Frankfurt am Main läuft oder fährt, dem werden sicherlich schon mal Streifenwagen mit Blaulich und der Aufschrift „Stadtpolizei“ aufgefallen sein. Was viele Bürgerinnen und Bürger gar nicht wissen, jede Kommune in Deutschland erlässt Polizeiverordnungen und Satzungen. In welchem Umfang ist immer abhängig vom Bundesland un der dortigen Regelung. Typischer Regelungskreis sind hier zum Beispiel Parkplätze und Parkverboten. Für die Einhaltung dieser Polizeiverordnungen und Satzungen ist ausschließlich die Kommune zuständig. So ist zum Beispiel die Stadtpolizei in Frankfurt für die Einhaltung der Polizeiverordnungen und Satzungen zuständig, soll aber auch durch Präsenzstreifen das Sicherheitsgefühl in der Stadt erhöhen. Und noch eine Sonderform der Polizei gibt es in Deutschland, nämlich im Bundestag. So verfügt der Deutsche Bundestag über eine eigene Polizei. Zuständig ist diese für den Schutz der Abgeordneten und Mitarbeiter, aber auch für die Gäste und Besucher sowie für die Strafverfolgung. Dienstherr bei der Polizei vom Bundestag ist der Bundestagspräsident.

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