Rembourskredit

Mit Rembourskredit [rãbu:r-] bezeichnet man im Bankwesen die Form des Akzeptkredits, dessen Grundlage ein grenzüberschreitender Warenhandel ist. Damit bezeichnet man vor allem die Mitwirkung einer Bank an der Begleichung von einem überseeischen Warengeschäft, das in einigen Fällen mit der Kreditgewährung, dem hier erläuterten Rembourskredit, gekoppelt ist.

Allgemeines

Die Mitwirkung einer Bank bei der Bezahlung eines überseeischen Geschäfts mit Waren, kann in bestimmten Fällen mit einer Kreditgewährung dem Rembourskredit verbunden sein. Unterlagen für ein Remboursgeschäft sind Fracht- und Versicherungspapiere evtl. auch Fakturen und entsprechende Prüfungszertifikate über das eingeführte Gewicht und die Qualität der Waren.

Grundform

Die Grundform und auch wichtigste Art des Remboursgeschäfts ist ein sogenannter Wechselrembours. Hierbei akzeptiert die Bank des importierenden Unternehmens die Tratte eines überseeischen Verkäufers. Der Importeur sollte sich unbedingt den benötigten Kredit von seiner Bank bereits vor Abschluss dieses Importgeschäfts genehmigen lassen, insbesondere dann, wenn der Geschäftspartner, der Exporteur also, einen von der Bank bestätigten Rembours verlangt. Die Bank akzeptiert in dem Fall die Tratte von dem bestimmten Verkäufer gegen die Übergabe der geschilderten Dokumente. Der langen Zeit wegen, die mit der Versendung der Dokumenten und Tratte sowie der Rücksendung der von der Bank akzeptierten Tratte vergehen würde, übergibt der Verkäufer in Übersee die Dokumente, Tratte und Sekunda- und Primaausfertigung an seine Bank in Übersee, diese diskontiert die Sekunda und Prima zusammen mit den Dokumenten des Geldinstituts des Importeurs und sendet sie zum Akzept ein. Prima und auch Sekunda werden gleichzeitig eingelöst, sie werden hierfür beide mit dem auf das ihnen zugrunde liegenden Remboursgeschäft Vermerk gezeichnet. Am Tag der Fälligkeit erfolgt dann die Einlösung vollzogen von der beziehenden Bank. Die Belastung des Bankkunden für die Hergabe des Akzepts wird auf ein besonderes Trattenkonto durchgeführt, der Wert ist einen Tag vor dessen Fälligkeit.

Modifizierte Form

Die den Rambours akzeptierende Bank auch Remboursbank genannt, muss nicht eine der Banken aus dem Land des Importeurs sein. Es wird meist ein Geldinstitut sein, das seinen Sitz im Land das, in der heutigen Zeit die am meisten vertretenen Welthandelswährungen führt. Das Remboursgeschäft wird dann ungefähr in der folgenden Weise abgewickelt: Eine Bank aus dem Land der Währung der Fakturen akzeptiert für die Rechnung der Bank des Importeurs oder für die Rechnung vom Importeur selbst einen auf diese gezogenen Wechsel. Im Gegenzug wird die Tratte gegen die Hereinnahme der dafür vorgeschriebenen Transportdokumente an den Ablader aushändigt, damit dieser sie bei seiner eigenen Bank diskontieren kann. Als Remboursbanken figurieren gleichbedeutend den in der Regel im Devisenhandel verwendeten Vertragsgewährungen die Londoner sowie auch die New Yorker Banken. Ihre Akzepte können zu besonders günstigen Bedingungen untergebracht werden. Oft sorgen Remboursbanken selbst für die Unterbringung der Akzepte und stellen dann den Erlös dem Ablader bereit. Dieses ist jedoch ein Sondergeschäftsverhältnis. Die kreditgewährende Bank (Remboursbank) hat nur die Aufgabe der Akzeptleistung weiter erbringt sie keinerlei Leistungen.

Abgrenzung vom Akkreditiv

Der Rembourskredit wird des Öfteren mit einem Akkreditiv verwechselt bzw. als dessen Synonym eingesetzt. Der Rembourskredit allerdings ist als Kredit einer Bank für alle daran Beteiligten klar zu erkennen. Bei einem Akkreditiv kann der Empfänger nicht erkennen, dass es sich um eine Kreditgewährung handelt, die gegenüber dem Auftraggeber gegeben wurde. Der Rembourskredit an sich ist die Sonderform eines Akzeptkredits. Er verwendet das Bankprodukt nur als Bestandteil von einem neuen Finanzierungsinstrument. Bei einem Rembourskredit sind die Warendokumente als Sicherheit an die Remboursbank zu überreichen.

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