Titulierte Forderung

Was ist eine Titulierte Forderung

Eine titulierte Forderung beruht auf das rechtmäßige Urteil eines zuständigen Gerichts. Es gilt als einer der letzten Stufen vor einem Mahnverfahren und setzt voraus, dass alle bisherigen Versuche der gütigen und außergerichtlichen Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner gescheitert sind. Für die Durchsetzung der titulierten Forderung beauftragt das Gericht einen Gerichtsvollzieher. Dieser kann mit dem Titel aufgrund von Finanzrückständen den Schuldner aufsuchen und erste Maßnahmen einleiten. Betroffene Schuldner können die Maßnahmen abwenden, indem sie die Forderungen vollständig oder zumindest anteilig schnellstmöglich tilgen. Ein Gläubiger sichert sich damit die Möglichkeit, später die Forderung einzutreiben, wenn akut kein finanzieller Ausgleich erzielt wird. In seltenen Fällen nehmen Gläubiger Wertgegenstände, die sie dem Schuldner vertraglich überlassen haben, zurück. Es handelt sich um bewegliche Güter wie Fahrzeuge oder um feste Werte wie Immobilien.

Ein Titel für die Ewigkeit

Der Gläubiger muss zunächst alle außergerichtlichen Maßnahmen ergreifen, um seine Forderung einzutreiben. Bleibt der Erfolg aus, kann dieser sich an das zuständige Amtsgericht wenden, um eine Titulierung seiner Forderung geltend zu machen. Das zuständige Gericht hat dabei die Aufgabe, alle bisherigen Vorgänge und die Glaubwürdigkeit der Forderung zu prüfen. Gibt es keinen Zweifel an der Berechtigung der Forderung, so stellt das Gericht eine titulierte Forderung aus. Der Gläubiger ist auch danach verpflichtet, alle weiteren Schritte bis hin zum Mahnverfahren einzuleiten, wenn dieser den Ausgleich der Schuld weiter verfolgt. Das Amtsgericht wird fortan tätig, sofern der Gläubiger nicht von seiner Forderung abweicht. Der Titel trägt eine Gültigkeit von 30 Jahren. Das bedeutet, dass der Gläubiger unter regelmäßiger Sachverhaltsprüfung in dieser Zeit die Finanzen des Schuldners überprüfen lassen kann. Für die Überprüfung muss ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden, der Kontakt mit dem Schuldner aufnimmt.

Der größte Irrtum vieler Schuldner, dass die Schuld nach dieser Frist verjährt, führt häufig zu verwirrenden Aussagen. Der Gesetzgeber stellt mit dem § 197 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB klar, dass nur unter bestimmten Bedingungen die Frist automatisch nach diesem Zeitraum endet. Wird die titulierte Forderung vom Schuldner in diesem Zeitraum anerkannt und durch eine Rate anfänglich getilgt, so beginnt die Frist von diesem Zeitpunkt neu. Das trifft auch dann zu, wenn ein Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung beginnt. Es reicht, wenn dieser den Schuldner aufsucht und von ihm seinen Eintreibungsversuch unterzeichnen lässt.

Eine Verwirkung erfolgt nur dann, wenn der Gläubiger zu lange mit der ersten Zahlungsaufforderung (Mahnung) wartet oder die titulierte Forderung zehn Jahre lange unberührt lässt. In diesem Fall geht die Rechtsprechung davon aus, dass der Gläubiger kein Interesse mehr an der Durchsetzung der Forderung hat. Die titulierte Forderung bleibt dann bis zum Ende der Frist bestehen, kann aber nicht mehr vom Gläubiger durchgesetzt werden.

Titulierte Forderung – weitere Maßnahmen gegen einen Schuldner

Häufig versuchen Gläubiger ihre titulierte Forderung mit einem Inkassobüro, durchzusetzen. Es gibt unterschiedliche Ansichten darüber, wer für die Inkassokosten aufkommen muss. Denn die Gerichte vertreten die Ansicht, dass der Gläubiger andere Möglichkeiten hat und ein zusätzlicher externer Service zur Durchsetzung Sache des Gläubigers und nicht des Schuldners ist. Schuldner müssen demnach keine Forderung von Inkassounternehmen anerkennen.

Der Gläubiger kann in der Folge Vollstreckungsmaßnahmen wie Zwangsräumung, Konto- und Lohnpfändungen durchsetzen.

Schuldner, die eine Forderung nicht anerkennen, sollten sich rechtlich beraten lassen. Häufig reagieren Gläubiger nicht auf Schreiben von Schuldnern, wenn diese nicht durch eine Rechtsvertretung erstellt sind.

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