Treuhandkredit

Was ist ein Treuhandkredit?

Im Gegensatz zu herkömmlichen Krediten liegen bei einem Treuhandkredit drei Hauptakteure vor. Ein Treuhandkredit ist eine Art des Kredits, der über einen dritten Akteur durchgeführt wird. Der Treuhänder ist dabei in der Regel eine Bank oder Versicherung, die für den ordnungsgemäßen Ablauf des Kreditgeschäfts sorgt. Aber auch der Staat kann diese Funktion übernehmen. Ein Treuhandkredit ist auch als durchlaufender Kredit bekannt, denn der Treuhänder vergibt den Kredit nicht, sondern leitet nur den Ablauf.

Folgende drei Akteure sind Teil des Kreditgeschäfts:

Zum einen der Treugeber, der das Kapital zur Verfügung stellt. Als Quelle fungiert meist der Staat oder Staatsbanken. Ein sehr bekannter Geldgeber ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Dann der Treuhänder, der für eine sachgemäße Abwicklung zuständig ist, sowie fällige Raten und Zinsen einzieht und an den Treugeber weiterleitet.

Der dritte Akteur ist natürlich der Kreditnehmer. Das Geld wird hierbei wie bei gewöhnlichen Krediten auch beantragt. Antragssteller können sowohl Privatkunden als auch Unternehmen sein.

Wer bietet einen Treuhandkredit an?

In Deutschland können Treuhandkredite in fast allen Banken eröffnet werden. Speziell Volksbank-Raiffeisenbanken und Sparkassen sind für den Service bekannt. Da diese sowieso einen hohen Bekanntheitsgrad in der Gesellschaft haben, erweitern sie damit lediglich ihren gesamtgesellschaftliche Förderungsauftrag. Viele Banken bieten einen Treuhandkredit in Kombination mit anderen Krediten an. Künftige Immobilienbesitzer können zum Beispiel auch ein Immobiliendarlehen hinzufügen lassen. Auf diese Weise profitiert die Bank bzw. der Treuhänder zusätzlich an der klassischen Kreditbereitstellung und hat durch das Angebot eines Treuhandkredits einen neuen Kunden erhalten.

Welche Vorteile bieten Treuhandkredite?

Ein Treuhandkredit bietet für den Treuhänder den Vorteil, dass er kein Kreditrisiko trägt, da er für fremde Rechnung handelt. Die Haftung gilt daher lediglich für die sachgemäße Weiterleitung der Kreditleistung sowie die technische Abwicklung des Kredits.
Dies ist besonders komfortabel für Banken als Treuhänder, da sie den Kredit nur verwalten. Und da der Treugeber das Kapital bereitstellt, belastet die Kreditvergabe nicht die eigenen Mittel der Bank.

Für den Treugeber lohnt sich ein solcher Kredit auch, da er keine eigenen Verwaltungsressourcen aufbringen muss. Zwar trägt er die Haftung des Kredits und zahlt dafür Gebühren an den Treuhänder, diese sind aber viel niedriger als eine eigene Kreditverwaltung.

Aber auch für den Kreditnehmer kann ein solcher Kredit enorm nützlich sein. Schließlich liegen die Konditionen weit unter den marktüblichen Zinsen.

Wofür wird der Treuhandkredit verwendet?

Der Verwendungszweck eines Treuhandkredits ist in der Regel schon im voraus festgelegt und wird vom Treugeber vorgeschrieben. Meist stammen die Fördermittel nämlich aus Förderprogrammen mit sozialpolitischem oder gesamtwirtschaftlichem Hintergrund. Gängige Verwendungszwecke sind etwa Energiesparmaßnahmen (z.B. Photovoltaikanlagen), Familienförderung oder Wohnungsbau.

Wie erfolgt die Auszahlung?

Bei der Auszahlung von einem Treuhandkredit gibt es verschiedene Optionen. Manchmal zahlen die Treuhänder sofort die ganze Summe aus, manchmal auch nur Teilbeträge. Treuhänderisch vergebene Studienkredite beispielsweise werden meist nur in Teilbeträgen ausgezahlt. Auch bei Existenzgründerdarlehen sind anteilig ausgezahlte Summen nicht unüblich.

Bei der Vergabe von Treuhandkrediten handelt es sich überwiegend um öffentliche Gelder, die vom Treuhänder weitergeleitet werden. Deswegen nutzen auch Staaten Treuhandkredite, um die staatsgesellschaftliche Entwicklung insgesamt zu fördern. Ziele sind etwa gezielte regionale Wirtschaftsförderung, ein Zuschuss für Investitionen in die soziale Infrastruktur, sowie auch die Eigenheimförderung und Existenzgründung.

Weitere nützliche Informationen finden Sie auch unter folgendem Video. Dort werden noch andere bedeutende Kreditarten vorgestellt.

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