Wechselkredit

Der Wechselkredit ist unter der Bezeichnung Diskontkredit ist bei vielen bekannt. Diese Kredit ist eine kurzfristiges Darlehen, bei dem eine Bank vom Kreditnehmer einen Wechsel ankauft, der zu einem späteren Zeitpunkt fällig wird.

Was ist der Kredit mit Wechsel?

Ein Wechselkredit wird aber auch Handelswechsel genannt, der mittels eines Wechsels gesichert ist. Diese Kreditform wird dann verwendet, wenn erhaltene Dienstleistungen bzw. Wareneinkäufe finanziert werden müssen. Der Wechselkredit findet in erster Reihe auf geschäftlicher Ebene Anwendung. Genutzt wird diese Kreditart zur Finanzierung von Waren und Dienstleistungen. Käufer bekommen hierbei grundsätzlich die Möglichkeit, die erhaltenen Waren bzw. Dienstleistungen sofort in bar zu bezahlen oder über einen Kredit mit einem Zahlungsziel zu begleichen.

Lieferant gleich Kreditgeber beim Kredit mit Wechsel

Räumt der Lieferant seinem Kunden ein Zahlungsziel in Form eines Wechselkredits ein, dann kommt ihm die Rolle des Kreditgebers zu. Einst spielte der Wechselkredit eine wichtige Rolle. Insbesondere auf den verschiedenen geschäftlichen Gebieten war der Wechselkredit sehr beliebt. Allerdings werden heute Wechselkredite kaum noch vergeben, denn sie sind zu personalintensiv und kostenaufwendig in der Verarbeitung. Der Wechsel hat als Basis eine Urkunde. Die Urkunde muss nach den Vorschriften im Wechselgesetz verfasst sein und Gültigkeit haben. Wechsel werden immer personalisiert und sind demnach auf dem Namen des Begünstigten ausgestellt. Soll ein anderer Begünstigter darin eingetragen werden, so muss sein Name auf der Rückseite der Wechselurkunde festgehalten werden. Der Wechselkredit ist eine Kombination aus Kredit und Zahlungsmittel.

Ein Wechselkredit muss folgende Daten enthalten:

– Name des Begünstigten
– Ausstellungsdatum
– Ausstellungsort
– Die Bezeichnung „Wechsel“ muss auf dem Dokument stehen
– Zahlungsort
– Name und Unterschrift des Kreditnehmers
– Zahlungsanweisung über den Wert des Wechsels
– Fälligkeitsdatum

Bezeichnend für einen solchen Kredit ist, dass das Ausstellungsdatum von dem Fälligkeitsdatum abweicht. Somit räumt der Wechselbegünstigte dem Kreditnehmer einen Kredit ein. Die Handhabung der Auszahlung des Wechselkredits ist vergleichsweise streng. Am Tag seiner Fälligkeit muss der Kreditnehmer die Summe des Wechsels vorweisen. Wird ein Wechselkredit nicht erfüllt wird er meist gerichtlich geahndet.

Wer nutzt heute Wechselkredite?

Wechselkredite wurden früher oft zur Bezahlung von Lieferantenrechnungen eigesetzt. In dem Bereich wird der Handelswechsel kaum noch eingesetzt. Eine weit verbreitete Rolle kommt dem Handelskredit heute im Auslandsgeschäft zu. Ein Handelskredit kann jedoch nicht wie die anderen Kredite per Computer oder maschinell werden. Aus diesem Grund ist er für Banken besonders aufwendig. Für Gewerbetreibende hat ein solcher Kredit durchaus einige Vorteile zu bieten. So kann der Kaufmann einem seiner Lieferanten zum Beispiel einen Handelswechsel für 90 Tage ausstellen. Hat der Lieferant eine offene Rechnungen gegenüber einem Dritten zu bezahlen, kann er diesem den Wechsel abtreten, indem er es auf der Wechselurkunde eintragen lässt. Auf diese Art und Weise ist sichergestellt, dass er seine Forderung an dem vereinbarten Datum bekommt. Der Wechselkredit ist somit eine gute Absicherung des dafür gewährten Zahlungsziels.

Der Kredit mit Wechsel in Kürze dargestellt:

– Üblich zwischen Banken und Kaufleuten
– Wechselkredit erfordert einen intensiven Zeit- und Personalaufwand
– Ermöglicht dem Käufer ein festes Zahlungsziel
– Dient der Absicherung eines Zahlungsziels
– Wird bei Nichteinlösung gerichtlich geahndet

Weiterführende Links:

Inhaltsverzeichnis