Ablösewert

Was ist der Ablösewert?

Der Ablösewert wird vor allem mit Leasinggeschäften in Verbindung gebracht. Hier ist als Ablösewert der Restwert bezeichnet, welchen der Leasinggegenstand am Ende der Laufzeit noch hat. Der Restwert ist hierbei der Wert, zu dem der Leasingnehmer den Leasinggegenstand am Ende der Leasinglaufzeit in sein Eigentum übernehmen kann. Die Höhe des Restwertes wird bereits bei Vertragsabschluss festgelegt und im Leasingvertrag vermerkt. Lauf der Leasinglaufzeit können jedoch eine Reihe von Umständen den Wert des Leasinggegenstandes vermindern und so zum Nachteil des Leasingnehmers werden. Am Ende der Laufzeit hat der Leasingnehmer die Möglichkeit, den Leasinggegenstand abzulösen oder auch, an eine andere Person weiter zu verkaufen.
Der Ablösewert hat jedoch eine Bedeutung im Bereich von Krediten.

Ratenzahlungen sparen im Kreditgeschäft

Der Ablösewert ist auch ein Begriff im Kreditgeschäft, hat hierbei jedoch eine etwas andere Bedeutung und spielt bei der Ablösung von Krediten oder bei einer Umschuldung eine Rolle. Bei einer Kreditablösung kann einer oder mehrere Kredite von einem oder auch mehreren Kreditnehmern zu einem größeren Kredit zusammengefasst werden.
Kreditnehmer entscheiden sich deshalb für eine Umschuldung oder Kreditablösung, da diese einige entscheidende Vorteile bietet. Zum einen wird ein besserer Überblick geboten über die finanzielle Situation und zum anderen werden die Kosten für die Kredittilgung gemindert, da sich die Höhe der monatlich anfallenden Zinsen vermindert und zudem die Menge der Ratenzahlungen sinken. In den meisten Fällen verkürzt sich zudem die Dauer der Tilgungsperiode. Bevor eine Übertragung stattfinden kann, muss der Kreditnehmer einen Antrag beim Kreditgeber stellen. Im Laufe der Verhandlungen wird nun auch über den Ablösewert verhandelt.

Zusammensetzung

Der Ablösewert ist eine rechnerische Größe und gibt an, wie viel etwas zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Vertragslaufzeit noch wert ist. Die Ablösesumme setzt sich dabei aus verschiedenen Dingen zusammen. Hierzu gehört die aktuelle Restschuld sowie die Zinsen, welche bis zum gewünschten Termin der Ablösung anfallen. Zum Ablösewert können jedoch auch mögliche Bearbeitungsgebühren zählen sowie Verwaltungsgebühren, welche beim aktuellen Kreditnehmer anfallen. Einige Kreditvermittler verlangen zudem eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese fällt bei vielen Kreditvermittlern an, wenn ein Kredit vorzeitig gekündigt wird. Der ermittelte Ablösewert wird durch die Bank gezahlt, welche den Kredit oder die Kredite übernimmt. Ohne Sicherheiten geschieht die Kreditablösung schnell, unkompliziert und unbürokratisch.

Kreditsicherheit

Auch bei der Kreditablösung sollte an die Sicherheiten gedacht werden. Hier handelt es sich um Vermögensgegenstände, die sicherstellen sollen, dass der Kreditnehmer den Kredit mit den anfallenden Zinsen innerhalb der vereinbarten Frist zurückzahlen kann. Viele Kreditgeber fordern dann Sicherheiten an, wenn sie die Vergabe des Kredites als riskant sehen oder dann, wenn sie bei nicht ausreichender Bonität des Kreditnehmers befürchten müssen, dass dieser den Kredit nicht zurückzahlen kann. Die Kreditablösung mit Sicherheiten benötigt mehr Zeit und geht nicht so unbürokratisch über die Bühne. Bei Sicherheiten muss nicht nur der ablösende Kreditgeber aktiv werden sondern auch der ursprüngliche Kreditgeber. Der neue Kreditnehmer löst bestehende Verbindlichkeiten ab und bekommt vom alten Kreditnehmer die Sicherheiten. Der alte Kreditgeber bekommt den Ablösewert nur dann, wenn er die Sicherheiten vollständig an die ablösende Bank übergibt. Ist die Übertragung der Sicherheiten nicht möglich, so erhält der alte Kreditgeber den Ablösewert nicht und die Ablösung des Kredites gilt als gescheitert.

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