Anzahlungsgebühr

Was ist eine Anzahlungsgebühr?

Information ist wichtig, deswegen möchten wir Ihnen hier die wichtigsten Dinge bezüglich der Anzahlungsgebühr näher bringen.
Die Anzahlungsgebühr wird auch Anzahlung, Vorausleistung oder Vorschuss genannt und dient als Absicherung für Anbieter und Käufer bzw. Konsument gleichermaßen.

Was ist eine Anzahlungsgebühr (Anzahlung) ?

Bei größeren Anschaffungen wie Möbeln oder sogar etwa einem Haus (von privaten Verkäufern) wird oft eine sogenannte Anzahlungsgebühr verlangt.
Die Ware oder auch die Dienstleistung ist in diesen Fällen noch nicht ausgeliefert oder erbracht.
Diese besteht aus einem vorgegebenen Prozentsatz des Kaufwertes (meist 10%) und wird auch oft als erste Teilzahlung oder Rate bezeichnet.
Die weiteren Teilzahlungen bzw. Raten sind dann laut Vereinbarung oder Vertrag zu leisten.

Ein kurzes Beispiel:

Eine Wohnwand kostet 1.000,- Euro
Das Möbelhaus Ihres Vertrauens verlangt 10% Anzahlungsgebühr, das wären 100,- Euro.
Nach Bezahlung dieser wird die Wohnwand für Sie, aufgrund des Reservierungsrechts, reserviert.
Den Rest, also 900,- Euro bezahlen Sie bei Abholung.

Am häufigsten werden Anzahlungen bei Flügen oder auch bei Reisen generell eingesetzt, da diese oft sehr weit im voraus gebucht werden.
Aber auch damit das Risiko einer Insolvenz des Reiseunternehmens nicht auf den Reisenden „abgewälzt“ wird.
Hierzu gibt es von Land zu Land unterschiedliche Regelungen wieviel Anzahlung man leisten muss, in Deutschland und Österreich bzw. der EU gilt die Regelung, dass nur in speziellen Ausnahmen eine Anzahlung von 20 % überschritten werden darf.

Natürlich gibt es auch hier wieder spezielle Einzelregelungen.
Der Anbieter kann aufgrund von Eigentumsvorbehalt, die Übergabe der Ware oder die Durchführung der Dienstleistung bereits mit Leistung der Anzahlungsgebühr veranlassen.

Rechtliche Grundlagen zur Anzahlungsgebühr

Sie, als Schuldner, haben des Rechts wegen KEINEN ANSPRUCH auf eine Anzahlungsgebühr.
Diese kann als Absprache einer Teilleistung vereinbart werden, wenn der Verkäufer oder Dienstleister dieses anbietet.

ACHTUNG!
Wenn der Kaufvertrag aufgelöst wird, haben Sie das Recht diese Gebühr zurück zu verlangen und eine sogenannte Rückerstattung zu bekommen.

WICHTIG!
Die Anzahlungsgebühr ist nicht zu verwechseln mit der Abschlagszahlung!
Diese bedeutet, dass ein Teil der Leistung bereits erbracht wurde, aber noch nicht abgerechnet wurde.

Zum Beispiel bei einem Werkvertrag:
Der Maurer hat einen Teil der Mauer bereits aufgestellt, eine vereinbarte Zahlung bereits bekommen.
Als die Mauer fertig gebaut war, bedeutete dies einen Wertzuwachs, das heißt die Abrechnung ergibt, dass der Arbeiter noch zusätzlich eine Zahlung bekommt, um den tatsächlichen Wert auszugleichen.

Was bedeutet das Zug um Zug Prinzip ?

Dieses Prinzip ist ein Begriff aus dem deutschen Schuldrecht.
Es bedeutet, dass der Schuldner nicht zwingend dem Gläubiger verpflichtet ist, sondern erst dann verpflichtet ist, wenn der Gläubiger seine Leistung erbracht hat.

Das heißt, nur wenn der Schuldner (in dem Fall der Käufer) seine Anzahlung geleistet hat und der Gläubiger (Verkäufer oder Dienstleister) seine Leistung erbracht hat, ist alles rechtsgültig.

Dieses Zug um Zug Prinzip zieht seine Rechte bis in das sogenannte Vollstreckungsverfahren (im Falle einer Klage durch eine Partei, aufgrund Nichtleistung), denn dort darf erst ein Verfahren begonnen werden, wenn die Vereinbarung vollends erfüllt wurde, also Zahlung und Leistung durchgeführt wurden.

Um das Thema Anzahlungsgebühr noch etwas zu veranschaulichen, gibt es noch ein kleines Video, das Ihnen einfach und kurz die wichtigsten Punkte näher bringt.

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