Was ist ein Arbeitgeberdarlehen?
Bei einem Arbeitgeberdarlehen handelt es sich um eine Kreditform. Eingesetzt werden Mitarbeiterdarlehen von Unternehmen vorzugsweise deshalb, um die Mitarbeiterbindung zu stärken. Bei einem Arbeitgeberdarlehen wird der Kredit von einem Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer gewährt. Dabei wird das Mitarbeiterdarlehen nicht als Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeit gewährt und ausgezahlt.
Kredit vom Chef und seine Vorausetzungen
Das Arbeitgeberdarlehen kann eine günstige Finanzierungsalternative zu einem herkömmlichen Bankkredit sein. Das Mitarbeiterdarlehen ist meist zinsgünstiger. Gewährt wird es von Unternehmen hauptsächlich, um Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden und ihnen Wertschätzung gegenüber zu bringen und ihnen somit auch einen für die nahe Zukunft gesicherten Arbeitsplatz zu bieten.
Wenn es um die Vergabe von Arbeitnehmerdarlehen geht, gilt generell der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Arbeitnehmer. So dürfen Vollzeitarbeitnehmer keine günstigeren Darlehnsbedingungen erhalten als Teilzeitarbeitnehmer. Dennoch muss ein Arbeitgeber nicht grundsätzlich allen Mitarbeitern ein Darlehen gewähren. Bei Verschuldung des Arbeitnehmers oder bei Lohnpfändungen kann ein Mitarbeiterdarlehen auch verweigert werden.
Zweckgebundenheit, Laufzeiten, Kreditsummen
In der Regel sind Arbeitgeberdarlehen zweckgebunden. Ausgezahlt werden sie meist für spezielle Fortbildungsmaßnahmen oder für den Immobilienerwerb. Aufnehmen können Arbeitnehmer ein Arbeitgeberdarlehen auch, wenn sie Unternehmensaktien finanzieren wollen. Hier muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jedoch vor der Kreditvergabe über die Risiken aufklären, welche beim möglichen Scheitern des Börsenganges auftreten können.
Ein Mitarbeiterdarlehen darf nicht zu dem Zweck vergeben werden, um firmeneigene Produkte zu erwerben.
Die Laufzeiten von Mitarbeiterdarlehen liegen meist zwischen 6 und 84 Monaten. Wird das Arbeitgeberdarlehen zum Erwerb einer Immobilie eingesetzt, so kann die Laufzeit auch bis zu 25 Jahren betragen.
Arbeitgeberdarlehen können von wenigen hundert Euro bis zu mehreren hunderttrausend Euro aufgenommen werden.
Gebühren und Verzinsung
Gebühren fallen bei Arbeitgeberdarlehen in der Regel nicht an. Wird das Mitarbeiterdarlehen für eine Immobilie vergeben, so trägt das Unternehmen die hierfür anfallenden Gebühren. Die Abschlussgebühr kann bei der Finanzierung über eine Bausparkasse 1 bis 1,6 Prozent der Summe betragen. Wird ein Bausparvertrag mit Hilfe eines Arbeitgeberdarlehens schnell zur Zuteilungsreife gebracht, so können für die Vollfinanzierung auch hier Gebühren in Form von Damnums anfallen. Bearbeitungs- und Abschlussgebühren können hier vom Unternehmen in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.
Handelt es sich beim Darlehen durch den Arbeitgeber um ein direktes Darlehen, so kann die Höhe des Zinses frei gewählt werden. Jedoch liegt der Effektivzins meist deutlich unter den Zinsen von anderen Krediten. Der Zinssatz kann entweder für die gesamte Laufzeit festgelegt werden oder variabel an einen Referenzzinssatz gekoppelt werden. Hier können der Euribor oder der EZB Leitzins herangezogen werden. Viele Unternehmer orientieren sich bei der Festlegung des Zinssatzes häufig am Zinssatz für Hypothekendarlehen mit einem 60%igen Beleihungsablauf.
Mitarbeiterdarlehen für Immobilien werden in der Regel durch eine Bausparkasse ausgezahlt. Üblicherweise richtet sich der Zinssatz nach dem Tarif, welches das Unternehmen gewählt hat. Bauspardarlehen sind meist deutlich günstiger als Hypothekendarlehen.
Sicherheiten
Mitarbeiterdarlehen ohne Zweckbindung werden üblicherweise ohne Sicherheiten vergeben. Die Rückzahlung ist jedoch mit dem Arbeitslohn gekoppelt. Auf diese Weise bekommt der Unternehmer eine Teilsicherheit und zwar so lange, wie der Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt ist.
Bei Mitarbeiterkrediten für Wohneigentum wird der Anspruch durch einen Eintrag im Grundbuch gesichert.