Was ist der Basiszins?
Der Basiszinssatz ist ein in Deutschland und Österreich veränderbarer Zinssatz, der dazu dient Kapitaldienstleistungen zu bewerten. Er wird zweimal jährlich zum beginnendem Halbjahr von der Deutschen Bundesbank neu berechnet. Die Deutsche Bundesbank richtet sich bei der Berechnung nach den Vorgaben der Europäischen Zentralbank (EZB). Nach Berechnung wird der Basiszins amtlich bekannt gemacht. Dadurch wird der Basiszinssatz auch zum amtlichen Marktzins.
Als Bewertungszins bildet der Basiszins insbesondere die Grundlage zur Berechnung des Verzugszinssatzes.
Der Verzugszins wird meistens bei Zahlungsklagen für Gerichtsurteile benötigt. In der EU-Richtlinie 2000/35/EG wird im Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d die Regelungen zum Basiszins zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr umgesetzt.
Die Höhe des Basiszins in Deutschland
Der Basiszins ist verändlich und wird halbjährlich seit dem 01. Januar 2002 gemäß § 247 des BGB von der Deutschen Bundesbank berechnet. Vorbereitend zu seiner Einführung wurde er am 01. September 2001 nach dem damals geltenden Basiszinssatz festgelegt (nach Diskontsatz-Überleitungsgesetz) und ändert sich seitdem immer zum 01. Janur und 01. Juli entsprechend um die Prozentpunkte, um die sich die Bezugsgröße des Basiszins seit der letzten Berechnung verändert haben. Der Wert des Basiszins liegt dabei immer 88 Basispunkte unter der Bezugsgröße, d.h. 0,88 % unter dieser Bezugsgröße.
Bezugsgröße des Basiszins
Als Bezugsgröße des Basiszinssatzes wird die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der EZB vor dem ersten Kalendertag des jeweiligen Halbjahres verstanden. Eine Veränderung des Basiszinssatzes ist erstmalig bereits am 01. Januar 2002 erfolgt. Unverzüglich nach den ersten Kalendertagen des jeweiligen Halbjahres, nämlich am 01. Januar und am 01. Juli, muss die Deutsche Bundesbank unabhängig vom Wochentag den neuen Basiszinssatz bekannt machen. Seit dem 01. Januar 2013 ist dieser übrigens negativ.
Bedeutung des Basiszinssatzes im Zivilrecht
Wichtig ist der Basiszins vor allem für die Berechnung von Verzugszinsen, der Verzinsung der Kostenfestsetzung, sowie für Notarkosten.
Entstehung des Basiszinssatzes
Der Basiszinssatz ist eingeführt worden, nachdem am 01.Januar 1999 die Zuständigkeit der Geldpolitik auf die EZB übertragen wurde und der Diskontsatz abgeschafft worden ist. Bis zu diesem Datum wurde für Rechtstexte, Verträge und Gesetzen häufig auf diesen Diskontsatz Bezug genommen, den die Deutsche Bundesbank erstellt hat. Heute übernimmt die Deutsche Bundesbank nur noch die unverzügliche Veröffentlichung des Basiszinssatzes und die im Vorfeld vorgenommene Berechnung des Satzes.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts wurde der Basiszins schließlich zum 01.Januar 2002 für nicht wenige Bereiche ins BGB übernommen.
Basiszins in Österreich
In Österreich gibt es einige Unterschiede zu der Berechnung des Basiszinssatzes in Deutschland. Zuständig für die Berechnung des Satzes ist hier die Österreichische Nationalbank, die eine Veröffentlichung des Satzes unverzüglich nach deren Berechnung auf deren Website vornimmt. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist damit in etwa der selbe wie in Deutschland. Der größe Unterschied liegt allerdings bei der Berechnungsmethode. Obwohl Österreich und Deutschland zum gleichen Währungsraum gehören, ist der Basiszinssatz aus diesem Grund ein anderer. Der Hauptgrund dafür ist, dass die Mindestveränderung des Refinanzierungssatzes der EZB bei 0,5 Prozentpunkten liegen muss. Nur dann wird überhaupt der Basiszinssatz verändert. Dadurch sind die Veränderungen im Basiszinssatz in Österreich auch deutlich seltener zu beobachten.