Was ist der Beleihungswert?
Wer einen Kredit in Anspruch nehmen möchte, der muss dem Kreditgeber eine Sicherheit bieten, falls die Rückzahlung des Kredits nicht möglich wird. Dann kann sich der Kreditgeber aufgrund der ausfallenden Leistungen an der Sicherheit befriedigen. Um überhaupt eine bindende Kreditlinie herausfinden zu können, muss zunächst der Beleihungswert für die Sicherheit festgelegt werden. Der Beleihungswert wird von einem Kreditgeber, wie beispielsweise eine Bank, individuell errechnet. Hierbei nutzen verschiedene Banken unterschiedliche Regelungswerke und Rechenformeln, um den Wert für den gewünschten Kredit festsetzen zu können. Immerhin dient der Beleihungswert als Sicherheit für einen gewünschten Kredit. Der Beleihungswert kann sich beispielsweise auf eine Immobilie, Mobilien, Rechte oder auch Wertpapiere beziehen, die als Kreditsicherheit fungieren sollen. Beim Errechnen des Beleihungswertes wird auf den erzielbaren Verkaufswert der Sicherheit während der Kreditlaufzeit abgestellt. Dabei stellt der Beleihungswert immer gleichzeitig die Maximalkredithöhe fest. Hierbei wurden Abschläge für Wertschwankungen oder andere Risiken als Beleihungsgrenze bereits eingerechnet. Hiermit ist der Beleihungswert eine gewisse Pauschalberechnung, die starken Abschlägen im Vergleich zum realen Wert unterliegt. Diese Berechnungen und Festsetzungen sind erforderlich, damit der Kredit eine Gegensicherung hat und der Kreditgeber nicht leer ausgeht, falls der Kredit nicht getilgt werden kann.
Beleihung von Immobilien
Bei Immobilien sind die einzelnen Wertermittlungen, die für die Berechnungen genutzt werden, stets zu trennen. Oftmals ist der derzeitige Marktwert einer Immobilie zudem wesentlich höher als die Berechnungen des Beleihungswertes ergeben. Denn für die Gewährung eines Kredits wird ein Wert für einen längeren Zeitraum festgesetzt, zu dem die Immobilie jederzeit wiederverkauft werden kann. Spezielle Marktschwankungen während einer bestimmten Periode sind hierbei nicht berücksichtigt. Das bedeutet für den Kreditnehmer, dass er mit erheblichen Abschlägen im Vergleich zum Marktpreis rechnen muss.
Beleihungswertberechnung im Detail
Für die Beleihungswertberechnung wird die Beleihungswertermittlungsverordnung angewendet. Die Beleihungswertermittlungsverordnung gibt dabei drei anzuwendende Verfahren für die Berechnung vor. Für Wohnungen und für Grundstücke wird der Verkehrswert festgelegt, um ein Vergleichswertverfahren durchführen zu können. Hierbei wird das zu bewertende Objekt mit unmittelbaren Objekten in der Nähe im Hinblick auf den Kaufpreis verglichen, um einen Wert feststellen zu können. Bei Immobilien wird allerdings häufig das Sachwertverfahren genutzt, wobei der Wert des Grundstücks und der Wert des Gebäudes addiert werden. Immerhin kann mit dieser Verfahrensweise ein realistischer Wert festgestellt werden, der über der Verkehrswertermittlung liegt. Bei Eigentumswohnungen und selbstgenutzten Immobilien kommt dieses Verfahren zum Tragen. Bei vermieteten Objekten wird in einem Berechnungsverfahren die Ertragsmöglichkeit berechnet. Durch dieses Verfahren können sich vollkommen andere Wertverschiebungen ergeben. Der Sachwert der Immobilie dient bei diesem Verfahren allerdings als sehr wichtiger Richtwert. Sollte der Ertragswert bei den Berechnungen über zwanzig Prozent des Sachwertes liegen, ist eine entsprechende Minderung vorzunehmen, weil sich andernfalls die Wertegrenzen verschieben.
Weitere Berechnungsvarianten
Genossenschaftliche Banken und Sparkassen wenden zumeist weitere Grundsätze an, um eine Wertberechnung für die Beleihung durchführen zu können. Dabei sind Sparkassen zumeist an Beleihungsgrundsätze gebunden, die von Bundesland zu Bundesland verschieden sind. Und die genossenschaftlichen Banken nutzen oftmals Richtlinien, die vom Bundesverband vorgegeben werden. Privatbanken nutzen zumeist ihre eigenen internen Regelungswerke, um eine spezielle Wertermittlung durchführen zu können.
Eine sehr interessante Definition rund um das Thema des Beleihungswertes und viele wichtige Informationen finden sich hier bei den weiterführenden Links: