Besitzkonstitut

Was ist ein Besitzkonstitut?

Das Besitzkonstitut ist in Deutschland ein beliebtes Mittel, um eine bestimmte Sache an jemanden weiter zu geben, ohne jedoch das Besitzrecht aufzugeben.

So kann es sich beispielsweise um ein Besitzkonstitut handeln, wenn man ein Haus mietet. Dieses wird von jemandem angemietet aber der eigentliche Usprüngliche Besitzer bleibt der Eigentümer. Es ist immer wieder möglich solche Mietverträge abzuschließen und damit jemandem die eigene Last aufzutragen. Die Miete beispielsweise wird immer mit einem Vertrag fest gehalten. Wer etwas vermieten möchte und das Besitzkonstitut in Anspruch nimmt, sollte sich gut informieren. In manchen Fällen ist es sogar nötig einen Anwalt zu konsultieren. Dieser Anwalt wird ganz bestimmt noch besser erklären können, worum es sich genau handelt. Vor allem aber geht es darum, dass ein Vertrag erstellt wird, der lückenlos ist. Man sollte einen Mietvertrag möglichst immer aufstellen.

Auf keinen Fall sollte so etwas fernmündlich besprochen werden. Wer eine Sache vermieten möchte, braucht auch Sicherheiten. Leider kann es heute immer wieder passieren, dass der Mieter sich falsch verhält und die Sache, die er bewirtschaften soll, oder um die er sich kümmern soll, nicht korrekt behandelt. Mit einem Mietvertrag haben beide Parteien etwas in der Hand. Man sollte die einzelnen Bedingungen immer schriftlich fixieren, weil nur so ausreichende Sicherheit besteht. Ist man sich nicht sicher, dann kann viel passieren. Der Vertrag muss auch von beiden Seiten unterzeichnet werden.

Beim Besitzkonstitut kann es sich auch um Mietwagen handeln. In diesem Fall ist es sogar noch wichtiger alle Details genau festzuhalten, um nichts falsch zu machen. Das Besitzkonstitut ist eine wichtige Angelegenheit, die niemand vernachlässigen sollte. Informationen dazu gibt es immer bei einem Anwalt. Die Möglichkeiten sind fast unbegrenzt beim Besitzkonstitut, wodurch auch sehr viele Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden können. Ein solches Recht sollte man sich immer einräumen. Auf keinen Fall sollte jemand etwas vermieten, ohne einen Vertrag abzuschließen. In diesem Fall kann auch nicht fest gehalten werden, welche Regeln es gibt und man hat nur das Wort des anderen. Wenn dieser sich nicht mehr daran hält, dann wird es eventuell recht teuer. Bei allen Verträgen sollte man jemanden nachschauen lassen, der sich damit auskennt. Wer nun absolut sicher sein möchte, auch alles beachtet zu haben, der kann einen guten Vertrag abschließen. Dadurch wird alles geklärt und man hat etwas in der Hand.

Das Besitzkonstitut ist eine gute Sache, wenn man vorhat, etwas zu vermieten. Meistens jedoch handelt es sich dabei um bewegliche Sachen. Die Sachen werden dann auch für eine bestimmte Zeit vermietet. Es gehört somit dem neuen Eigentümer nicht. Auch nach einer langen Zeit gehört dem neuen Eigentümer das Geliehene nicht. Es bleibt immer bei dem ursprünglichen Besitzer. Diese Verträge lassen sich aber auch auflösen. Man kann sie jederzeit kündigen. Wichtig dafür ist aber, dass der Vertrag nicht verlegt wird. Daher sollte man auch aufpassen. Wer etwas kauft und auf Raten abzahlt, hat vielleicht schon einmal gesehen, dass es das Vorbehaltsrecht gibt. Dieses fixiert die Rahmenbedingungen. Bei dem Besitzkonstitut verhält es sich ähnlich. Man kann erst der Eigentümer sein, wenn ein Kaufvertrag abgeschlossen worden ist, der auch rechtskräftig ist. Nun sollte schnell gehandelt werden, wenn man einen Vertrag unter Vorbehalt unterzeichnet hat. Niemand muss diesen Vertrag akzeptieren, wenn er im Vorfeld eindeutig als Besitzkonstitut benannt worden ist. Daher sollte man bei allen Verträgen genauer hinschauen und sich gut informieren.

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