Buchgrundschuld

Was ist eine Buchgrundschuld?

Der Begriff Buchgrundschuld wird Sie dann interessieren, wenn Sie sich für ein Immobilien- oder Baufinanzierung interessieren. Diese Grundschuld wird ausschließlich im Grundbuch beim Amtsgericht eingetragen, in dem der Nachweis einer Darlehensverschuldung geführt wird. Sie möchten wissen, was es mit diesem Begriff in Verbindung mit einer Baufinanzierung zu tun hat. Wen Sie ein Projekt für den Bau oder Kauf einer Immobilie planen und nicht genügend Geldmittel zum Kauf angespart sind, dann werden Sie sich auch die Finanzierung über ein Darlehen oder einen vergleichbaren Kredit ansehen. Zu Sicherung dieses Darlehen wird die Bank dann entsprechend der Höhe des Darlehen eine Grundbuchschuld in Ihren Grundbucheintrag in der Abteilung des III des Grundbuches eintragen.

Sicherheit steht in Verbindung mit dem Begriff Buchgrundschuld

Sie werden selbst wissen, dass der Begriff Sicherheit und Zuverlässigkeit in engem Zusammenhang mit dem Thema Kredit und Darlehen stehen. Zur Sicherheit trägt eine Bank ihr Darlehen, dass sie gewährt beim Kauf oder Bau einer Immobilie in das Grundbuch ein. Hier können auch andere Darlehen eingetragen werden und die Höhe der Darlehen kennt eine Belastungsgrenze. Sie müssen wissen, dass Banken bis zu einer Belastungsgrenze von 80 % des Wert der Immobilie eine Buchgrundschuld eintragen lassen. Sie selbst können diese Eintragung veranlassen, die Bank kann dies veranlassen und Banken sichern auch über eine Buchgrundschuld andere Forderungen. Nicht nur Banken sichern so ihre Kredite und Darlehen, sondern im Grundbuch können als Buchgrundschuld auch andere Forderungen, die nicht unbedingt Darlehen sein müssen eingetragen werden. Etwa im Fall eines Erbes oder bei der Bildung einer Erbengemeinschaft, werden meist auch Buchgrundschulden in das Grundbuch einer Immobilie eingetragen. Die Einsichtnahme zu einer Buchgrundschuld können nur berechtigte Personen vornehmen, die ein Interesse an der Immobilie zeigen oder mit den Darlehen in Verbindung stehen.

Die eigentliche Eintragung der Buchgrundschuld

Die Eintragungen in einem Grundbuch zu einem Grundstück oder Gebäude, können nicht einfach von jedermann vorgenommen werden. Die eigentliche Eintragung nimmt das Grundbuchamt vor, dass bei einem zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist. Das Grundstück oder die Immobilie wird immer in einem Gerichtsbezirk geführt und hier ist jedes Grundstück mit einem Grundbucheintrag verzeichnet. Es gibt keine Herrenlosen Grundstücke. Zum weiteren Verständnis und zur Erläuterung, gibt es noch den Begriff der Briefgrundschuld. Es gibt aber unterschiedliche Arten der Grundschulden, wie etwa die eigentliche Buchgrundschuld, bei der ein Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstück die dinglichen Ansprüche über diese Eintragung an den Darlehensgeber abtritt. Sollte es zu Zahlungsverzögerungen und ausbleibenden Raten zu einem Darlehen kommen, dann hat der Darlehensgeber bereits das Eigentum an der Immobilie oder dem Grundstück erworben. Anders verhält es sich bei der Briefgrundschuld, hier wird nur das Darlehen bezeichnet, es kommt aber nicht zur Übertragung des Eigentum. Eintragungen der Buchgrundschuld sind kostenpflichtig und meist übernimmt der Ersteher einer Immobilie diese Kosten. In Zeiten der Digitalisierung sind heutige Buchgrundschuld Ansprüche auch digital einsehbar und diese Schuldnerverzeichnisse sind sogar öffentlich zugänglich. Um Ihnen einmal genau den Hinweis zu diesem Begriff zu erläutern, sollten Sie den Satz kennen, das Kredit gebende Bankinstitut sichert sich mit der Buchgrundschuld gegen Zahlungsausfall des Kredit ab. Sollte Sie also ein Grundstück oder eine Immobilie mit Hilfe eines Darlehen erwerben, dann wird die Bank diese entsprechende Buchgrundschuld in das Grundbuch eintragen lassen. Sie tragen dann auch die Kosten für diese Eintragung und wenn Sie eines Tages das Darlehen zurück bezahlt haben, dann müssen Sie die Löschung beantragen und das Bankinstitut erteilt Ihnen eine Löschungsbewilligung. Auch hier kommen dann wieder Kosten für die Löschung in Form von Gebühren auf Sie zu.

 

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