Bürgschaft

Was ist eine Bürgschaft?

Wer heute einen Kredit benötigt zum Beispiel für einen Hausbau oder für ein neues Auto, der muss einer Bank auch Sicherheiten bieten können. Sicherheiten werden von einer Bank gerade dann verlangt, wenn die Kreditsumme sehr hoch ist und es Zweifel an einer ausreichenden Bonität gibt. Eine dieser Sicherheiten ist die Bürgschaft.

So funktioniert eine Bürgschaft

Bei einer Bürgschaft kommt ein Dritter zwischen der Bank und dem Kreditnehmer ins Spiel, nämlich der Bürge. Der Bürge erklärt hierbei schriftlich gegenüber der Bank in einem Vertrag die Bürgschaft für den Kredit. Kommt es jetzt durch den Kreditnehmer zu einem Zahlungsausfall, so haftet für die Schulden dann der Bürge. Wobei das aber nicht automatisch bedeutet, dass die Bank als Gläubiger sofort bei einem Zahlungsausfall den Bürgen rechtlich für die Schulden in Anspruch nehmen kann. Vielmehr bleibt die Schuldenlast und damit auch die Einfoderung von diesen beim Kreditnehmer als Hauptschulder. Das bedeutet für die Praxis, der Gläubiger muss immer erst das Rechtsfahren einschließlich einer Zwangsvollstreckung gegenüber dem Kreditnehmer vornehmen. Erst wenn die Zwangsvollstreckung die Überschuldung und damit die Zahlungsfähigkeit vom Kreditnehmer offenbart, kommt der Bürge ins Spiel. Ab jetzt haftet nämlich der Bürge für die Schulden. In welcher Höhe die Haftung besteht, ergibt sich aus dem Bürgschaftsvertrag. Grundsätzlich muss nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch eine Bürgschaft schriftlich in enem Vertrag festgehalten werden. Diese Forderung ergibt sich aus dem §766 BGB. Diese Schriftformerfordernis erfordert auch die genaue Bezeichnung vom Gläubiger, der Benennung der Schuld und die Schuldhöhe durch den Bürgen. Eine Ausnahme vom Schriftformerfordernis gibt es nur dann, wenn es sich beim Bürgen um einen sogenannten Vollkaufmann handelt. Grundsätzlich muss man beim Bürgen noch beachten, es gibt verschiedene Formen einer Bürgschaft. Neben der klassischen selbstschuldnernischen Bürgschaft, gibt es BGB-Bürgschaft, die Ausfallbürgschaft, die Nachbürgschaft oder zum Beispiel die Mietbürgschaft. Aufgrund der unterschiedlichen Arten von Bürgschaften ist auch ersichtlich, dass Bürgschaften nicht nur im Kreditwesen verwendet werden.

Das passiert wenn sich ein Bürge weigert

Weigert sich ein Bürge bei Inanspruchnahme der Zahlung, so kann der Gläubiger auch gegenüber dem Bürgen die Zwangsvollstreckung veranlassen. Eine Weigerung führt in der Regel auch nicht zu Erfolg, da hier auch die rechtlichen Möglichkeiten wie zum Beispiel die Einrede gegen die Erhebung der Forderung nicht anwendbar sind. Das ist nämlich der Wesenkern einer Bürgschaft, nämlich die selbstschuldnerische Verpflichtung. Aus diesem Grund sollte man sich auch immer sorgsam überlegen, ob man eine Bürgschaft eingehen möchte oder nicht. Wird die Schuld durch den Bürgen getilgt ist damit die Bürgschaft beendet, damit ist die Forderung aber nicht aus der Welt. Vielmehr kommt es durch die Zahlung der Schuld zu einem Wechsel der Ansprüche. Die Bank als Gläubiger ist bezahlt und damit nicht mehr Bestandteil dieses Dreiecksverhältnis. Dieses besteht weiterhin dann aus dem Bürgen und dem Kreditnehmer. Nur das Bürge jetzt nicht mehr der Bürge ist, sondern der Gläubiger. Er hat jetzt als Gläubiger ein Anspruchsrecht auf Zurückzahlung gegenüber dem Kreditnehmer.

Wichtiger Hinweis

Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass ein Bürgschaft auch sittenwidrig und damit nichtig sein kann. Ein solcher Fall wäre zum Beispiel wenn der Bürge sich durch die Übernahme der Zahlungsverpflichtung vollkommen finanziell überfordert. Auch kann die Übernahme sittenwidrig sein, wenn eine enge emotionale Verbindung zwischen dem Bürgen und dem Schuldner gibt oder der Gläubiger eine solche Verbindung ausnutzt. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Gläubiger eine Übernahme der Schulden von einem Ehepartner verlangen würde.

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