Mietbürgschaft

Was ist eine Mietbürgschaft?

Angenommen, Sie wollen eine Wohnung mieten, wissen aber bereits im Vorfeld, dass Sie einen negativen Schufa-Eintrag haben? Dann bekommen Sie in der Regel den Mietvertrag nicht ausgehändigt, weil eben dieser Eintrag Ihnen zum Verhängnis werden kann. Wichtig ist immer, sich vor der Inanspruchnahme einer Mietwohnung über etwaige negative Schufa-Einträge zu informieren. Sie bekommen hierzu direkt bei der Schufa Auskunft. Zwar kostet dieser Bescheid Geld, aber das ist den Aufwand wert. Sie werden so wissen, ob Sie eine Mietbürgschaft in Anspruch nehmen müssen. Die Mietbürgschaft wird in der Regel von einer Person übernommen. Diese Person fungiert nun also als Bürge. Wichtig ist, dass der Person die genauen Umstände klar sind. Wenn Sie schon einmal wegen Mietschulden einen negativen Schufa-Eintrag bekommen haben, dann ist das natürlich nicht sehr förderlich, wenn Sie eine Wohnung anmieten möchten. Ebenso verhält es sich auch bei einer Geschäftsmiete. Wichtig ist jetzt, dass Sie genau Bescheid wissen, damit Sie im Notfall den Bürgen direkt mit nehmen können. Denn sowohl Bürge als auch Mieter müssen den Mietvertrag unterzeichnen. Bei dem Bürgen sollte auch der Personalausweise vorhanden sein. Denn der Vermieter muss sich absichern. Nun kann es passieren, dass Sie einen Engpass haben und dann muss der Bürge für Sie eintreten.

Rechtlich ist eine Bürgschaft nicht verkehrt, dennoch ist sie ein großer Vertrauensbeweis. Wenn Sie eine Person gefunden haben, die eine Bürgschaft für Sie übernimmt, dann dürfen Sie diese Person nicht enttäuschen. Sie müssen wissen, dass Sie hier jemanden haben, der Ihnen helfen möchte. Die Person sollte daher auch alles wissen und umfangreich informiert werden. Nur so gehen Sie sicher, dass Ihr Bürge auch wirklich für Sie einsteht, wenn Sie Probleme haben. Meistens kann es schnell passieren, dass man einen finanziellen Engpass hat. Dann ist es umso wichtiger, dass Sie die Miete rechtzeitig bezahlen. Hierfür sollte jedoch der Bürge nicht herhalten. Zwar kann man immer jemanden aus dem näheren Umfeld fragen, die Mietbürgschaft betrifft das nicht. Die Mietbürgschaft kann vor allem bei Wohnungsmieten eintreten. Wer einen Bürgen gefunden hat, kann sich glücklich schätzen. Manchmal übernehmen auch bestimmte Institutionen die Mietbürgschaft für Sie. Auch hier ist es wichtig, der Zahlung immer rechtzeitig nachzukommen.

Eine vertrauensvolle Basis

Sie müssen immer eine vertrauensvolle Basis schaffen. Für jeden spielt es eine große Rolle, jemanden zu haben, der einem hilft. Wenn das nicht der Fall ist, dann ist es sehr schade. Bei der Mietbürgschaft müssen Sie sich an die Regeln halten. Ein Vertrag ist meistens unter Verwandten nicht erforderlich. Anders sieht es hingegen bei einer Mietbürgschaft mit einer Institution aus. Dort müssen Sie einen Vertrag unterzeichnen, denn auch dieser Bürge möchte etwas Sicherheit. Es ist immer wichtig, sich im Vorfeld über alles gut zu informieren und eine Mietbürgschaft einfach einzugehen. Wenn Sie eine Person sind, die eine Mietbürgschaft erfüllen soll, dann ist es wichtig sich bei dem eigentlichen Mieter zu informieren. Alle Fragen sollten vor der Unterschrift geklärt werden und es sollte nichts offen bleiben. Wer ganz sicher gehen möchte, kann sich auch bei den Banken informieren. Dort bekommt eigentlich jeder Auskunft. Ein Vermieter wird auch eigenständig einen Bürgen vorschlagen, wenn der Mietvertrag nicht zustande kommen kann wegen etwaiger Schulden des neuen Mieters. Sie werden also sehen, ob der Mietvertrag unterschrieben werden kann. Schauen Sie aber im Vorfeld unbedingt, ob Sie einen Schufa-Eintrag haben und klären Sie auch ab, woher dieser kommt. Wenn Sie das tun, dann können Sie vielleicht auf eine Mietbürgschaft verzichten.

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