Was ist ein Mietschuldner: Alles Wissenswerte zum Thema Mietschulden
Immer mehr Menschen in Deutschland sind überschuldet. Schulden an sich sind nicht unbedingt existenzgefährdend, doch handelt es sich um Mietschulden, können Sie unter Umständen Ihre Bleibe verlieren und obdachlos werden. Als Mietschuldner ist es heute zudem sehr schwer, ein neues Mietverhältnis einzugehen. Aus diesem Grund sind Mietschulden unbedingt zu vermeiden. Sollten Sie Mietschulden haben, ist schnelles Handeln angesagt, denn Abwarten würde Ihre Situation nur verschlimmern.
Die Miete nicht bezahlt? Ab welchem Zeitraum Sie als Mietschuldner gelten:
Mit dem Inkrafttreten der Mietrechtsreform vom 1.9.2001 gilt, dass die Miete bis zum dritten Werktag eines Monats im Voraus überwiesen sein muss. Versäumen Sie diese Frist, gelten Sie nach gesetzlicher Definition schon als Mietschuldner. Allerdings muss die Vorauszahlung am dritten Werktag schriftlich in einem Mietvertrag festgehalten sein. Auch, wenn Sie nur einen Teil der Miete zum monatlichen Stichtag entrichten, stehen Sie bei Ihrem Vermieter in der Schuld.
Welche Kosten zählen zur Miete?
Es reicht bei weitem nicht aus, wenn Sie nur die im Mietvertrag ausgewiesene Kaltmiete begleichen, denn zur Miete zählen ebenso die Vorauszahlungen für die Betriebskosten wie die Müllentsorgung und die Wasserversorgung. Ebenso müssen Sie die Vorauszahlung für die Heizkosten oder eine dafür vereinbarte Pauschale mit Ihrer Monatsmiete begleichen. Bezahlen Sie die Miete nicht in vollem Umfang, gelten Sie rechtlich ebenfalls als Mietschuldner.
Kann der Vermieter einem Mietschuldner fristlos kündigen?
Wenn Sie nur mit einer Monatsmiete in Verzug geraten, droht Ihnen noch keine fristlose Kündigung. Dennoch kann Ihnen Ihr Vermieter ordentlich kündigen, wenn Sie mit mehr als einer Monatsmiete länger als einen Monat in Verzug geraten. In diesem Fall muss Ihr Vermieter die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten, die in der Regel drei Monate beträgt. Wissenswert: Auch, wenn Sie Ihre Miete ständig unpünktlich überweisen, kann Ihr Mietverhältnis gekündigt werden. Dazu hat Ihr Vermieter jedoch nur das Recht, wenn er Sie vorher schriftlich abgemahnt hat.
Sind Sie zwei Monatsmieten in Verzug, kann es für Sie kritisch werden
Wenn Sie als Mietschuldner zwei Monatsmieten in Verzug sind, kann Ihnen Ihr Vermieter fristlos kündigen. Eine fristlose Kündigung ist ebenfalls möglich, wenn Sie nur unvollständig die Miete bezahlen und an zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen mehr als eine volle Monatsmiete in Verzug sind. Sie sollten immer bedenken, dass persönliche Gründe für den Zahlungsverzug, beispielsweise plötzliche Arbeitslosigkeit etc., die Kündigung nicht unwirksam machen können. Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise, wenn Sie bewusstlos im Krankenhaus lagen und deshalb Ihre Miete nicht bezahlen konnten, haben Gerichte ein Nachsehen.
So sollten Sie als Mietschuldner reagieren:
Warten Sie nicht ab, bis es zu spät ist, sondern setzen Sie sich direkt mit Ihrem Vermieter in Verbindung, sobald Ihnen klar wird, dass Sie die Miete nicht oder nicht in vollem Umfang bezahlen können. Viele Vermieter lassen mit sich reden und gewähren Ihnen einen Zahlungsaufschub oder sogar eine Ratenzahlung. Sollten Sie Mietschuldner aufgrund von persönlichen Schicksalsschlägen, beispielsweise Arbeitslosigkeit geworden sein, hilft Ihnen unter Umständen das örtliche Sozialamt weiter und übernimmt Ihre Mietschulden.
So können Sie eine Kündigung noch rückgängig machen:
Wenn Sie als Mietschuldner Ihre Schulden innerhalb einer zweimonatigen Frist begleichen, nachdem Ihnen die Räumungsklage zugestellt wurde, wird die Kündigung unwirksam. Allerdings können Sie von diesem Recht nur alle zwei Jahre Gebrauch machen. Haben Sie während der letzten zwei Jahre schon einmal eine Kündigung als Mietschuldner erhalten und die Mietschulden im Nachhinein entrichtet, bleibt die Kündigung bestehen.