Solawechsel

Solawechsel (auch eigener Wechsel genannt) ist ein bindendes Versprechen des Ausstellers an einem im Wechsel festgelegten Tag eine im Wechsel festgelegte Geldsumme an einen Wechselnehmer zu zahlen. Die Angaben des Bezogenen entfallen beim eigenen Wechsel, statt einer Anweisung wird ein unbedingtes Zahlungsversprechen des Wechselausstellers gegeben. Aus diesem Grund gelten für Solawechsel nicht die Vorschriften des gezogenen Wechsels (Akzept) mit Unterschrift in Bezug auf die Annahme, sondern es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Solawechsel. Banken benutzen den Solawechsel zur Sicherstellung ihrer Forderungen gegen den Aussteller. Der Solawechsel ist nicht zum Umlauf bestimmt und kann deshalb als Forderung von der Bank schneller eingelöst werden. Der eigene Solawechsel wird zur Kreditfinanzierung benutzt, für den Inhaber des Wechsels treten einige Risiken auf, nämlich das Risiko beim Solawechsel auf eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zu treffen. Im Allgemeinen wird eine Zahlungsfrist von drei Monaten vereinbart, die durch eine Prolongation verlängert werden kann. Das Risiko besteht auch dann, wenn der Wechselerwerber, der Lieferant genannt wird, den Solawechsel bei seiner Hausbank diskontiert hat. Im Falle einer plötzlichen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ergeht an den Aussteller die Verpflichtung, die Mithaftung durch seine Avalierung zu übernehmen. Der Empfänger des Solawechsels kann diesen als Mittel der Zahlung annehmen und später bei der Bank einlösen. Die jeweilige Betragssumme, die auf dem Wechsel genannt werden muss, wird dem Wechselerwerber gutgeschrieben, während der Aussteller zum gleichen Zeitpunkt damit belastet wird.

Was steht im Solawechsel?

Dieser Solawechsel ist als „Schein“ wirksam und tritt in Kraft zum vereinbarten Datum zwischen (Name des einzelnen Darlehensgebers) oder bei Unternehmen, welche nach den Gesetzen von (Bundesland) gegründet worden sind mit der Hauptniederlassung in (Name des Unternehmens und vollständige Adresse) befindet und (Name des eigenen Unternehmens als Darlehensnehmer und komplette Adresse. Als angemessene Gegenleistung verspricht der unterzeichnende Darlehensnehmer gesamtschuldnerisch, dem Darlehensgeber die Summe von (exakter Betrag)] mit jährlichen Zinsen von (Zinssatz) zu bezahlen. Das gesamte Darlehen und die aufgelaufenen Zinsen je nach Länge des in Anspruch genommenen Kredites werden mit der Aufforderung des Darlehensgebers vollständig und unverzüglich ausgeglichen und bezahlt.

Welche Gründe sprechen für oder gegen einen Solawechsel?

Gründe für einen solchen Wechsel gibt es einige, Sie reichen von der Aussicht auf eine gewisse Kostenersparnis bis zu einem umfangreichen Beratungsservice, den das jeweilige Geldinstitut auf Wunsch bietet. Bei dieser Art Wechsel der Hausbank sind verschiedene Dinge zu beachten, besonders dann, wenn die Baufinanzierung noch nicht abgeschlossen ist, ist bei einem Bankwechsel immer Vorsicht geboten: Nach Ende der Zinsbindung kann für die weitere Baufinanzierung ein solcher Wechsel in wenigen Fällen ratsam sein. Verhandeln Sie mit Ihrer Bank über die angemessenen Konditionen, holen Sie vorsichtshalber Alternativ-Angebote anderen Geldinstitute ein, um dann später mit der Hausbank erneut zu verhandeln. Die Strategie setzt voraus, dass Sie sich schon einige Monate vor Ablauf der vertraglichen Vereinbarungen umfassend informieren. Angesichts der Online-Konkurrenz lassen die meisten Hausbanken mit sich handeln, damit Sie das beste Verhandlungsergebnis erzielen. Zinsdifferenzen schlagen bei hohen Darlehensbeträgen erheblich zu Buche, ein Bankwechsel kann während der Baufinanzierung allerdings auch zusätzliche Kosten auslösen, falls die neue Bank als zukünftiger Gläubiger ins Grundbuch eingetragen werden muss und Kosten für den Notar und die Grundbucheintragung entstehen.

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